GmbH & Co. KG Besteuerung: 5 Vorteile bei Einkommensteuer & Gewerbesteuer

GmbH & Co. KG Besteuerung: 5 Vorteile bei Einkommensteuer & Gewerbesteuer erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

Termin vereinbaren
Mehr erfahren

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

GmbH & Co. KG Besteuerung: 5 Vorteile bei Einkommensteuer & Gewerbesteuer

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Rechtsform. In bestimmten Sachverhalten bietet diese Rechtsform erhebliche Steuervorteile, bei zeitgleichem Haftungsschutz wie eine GmbHMit dieser Rechtsform werden nämlich die steuerlichen Vorteile der Personengesellschaft (KG) mit der haftungsrechtlichen Sicherheit der Kapitalgesellschaft (GmbH) kombiniert. Wichtig ist, dass mit spezialisierten Steuerberatern in Bonn und Köln alle Vorteile bei der Gründung der GmbH & Co. KG identifiziert und genutzt werden.

Unser Video:
GmbH & Co. KG Vorteile

In diesem Video erklären wir Ihnen drei Steuervorteilebei der Gewerbesteuer, der gewerblichen Prägung und der Grunderwerbsteuer.

1. Vorteil: Geringe Steuerbelastung bei der GmbH & Co. KG

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) zahlen per se rund 32 Prozent Unternehmensteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) zuzüglich 25 Prozent Abgeltungsteuer und kommen damit auf eine Gesamtbelastung von rund 50 Prozent.

Personengesellschaften – und dazu zählt auch die GmbH & Co. KG – zahlen hingegen nur Gewerbesteuer (Bonn ca. 17,2 Prozent, in Köln ca. 16,6 Prozent, in Troisdorf 17,5 Prozent, in Siegburg ca. 18,0 Prozent und in Königswinter ca. 16,5 Prozent) und Einkommensteuer (0 – 45 Prozent). Dabei ist die Gewerbesteuer zu 13,3 Prozent auf die Einkommensteuer anrechenbar, sodass bei Personengesellschaften die Gesamtsteuerbelastung zwischen 0 und 48 Prozent beträgt.

Damit ist die Gesamtsteuerbelastung der GmbH & Co. KG tendenziell niedriger als bei der GmbH.

Haben Sie Fragen zur
Besteuerung der GmbH & Co. KG?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

2. Vorteil: Antrag auf Thesaurierung nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne

Seit der Unternehmensteuerreform 2008 können auch Personengesellschaften ihre Gewinne in der Gesellschaft zu einem besonders niedrigen Steuersatz thesaurieren. Dieser beträgt 28,25 Prozent zzgl. Gewerbesteuer und wird nur auf besonderen Antrag des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters gewährt. Zum Gesetzestext klicken Sie bitte hier.

3. Steuerbefreiung der GmbH & Co. KG bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Unternehmen können Sie grundsätzlich erbschaftsteuerfrei und schenkungsteuerfrei übertragen. Während der Erblasser bzw. Schenkende bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) jedoch mehr als 25 Prozent der Anteile halten muss, können Sie die Steuerbefreiungen bei der Vererbung und Schenkung von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, oHG, GbR und KG) auch bei kleineren Anteilen (< 25 Prozent) in Anspruch nehmen.

4. Steuervergünstigungen bei der Grunderwerbsteuer

Außerdem sieht der Gesetzgeber für die hier vorgestellte Personengesellschaft Steuervorteile bei Immobilien, Grundstücken und Grundbesitz vor.

5. Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilienvermögen durch gewerbliche Entprägung

Anders als Kapitalgesellschaften kann die GmbH & Co. KG bei Immobilienvermietung von der Gewerbesteuer durch eine gewerbliche Entprägung befreit werden. Außerdem gewährleistet dieser Steuertrick, dass die Grundstücke nach 10 Jahren steuerfrei – wie im Privatvermögen – veräußert werden können.


Steuerberater für Unternehmer

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Für die GmbH & Co. KG schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Steueroptimierte Strukturierung bei Gründung der GmbH & Co. KG
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  4. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
  5. Nutzung von Steuervorteilen der Besteuerung der GmbH & Co. KG (Immobilienbesteuerung, gewerbliche Prägung & Infizierung und Realteilung)
  6. Mitwirkung bei Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen
  7. Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)
  8. Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:


Präsentation und Skript zum Rechtsformvergleich von GmbH und GmbH & Co. KG

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbandes. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zum Vergleich der GmbH mit der GmbH & Co. KG gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.

Erstberatungs_Termin

Ihr Erstberatungstermin – Klarheit für steuerliche Entscheidungen

60 Minuten Mehrwert. Individuell für Ihre Situation.

Strukturierte Analyse Ihrer Ausgangssituation

Wir erfassen Ihre aktuelle Unternehmens- und Vermögensstruktur und identifizieren relevante steuerliche Handlungsfelder.

Gestaltungsansätze mit fachlicher Einordnung

Sie erhalten erste belastbare Lösungswege – rechtssicher, realistisch und auf Ihre Ziele abgestimmt.

Steuerliche Hebel für Ihre Situation

Welche steuerlichen Vorteile sind möglich und welche Schritte sind erforderlich inklusive Honorar und Zeitplan.

Konkrete Handlungsempfehlungen

Nach dem Termin wissen Sie, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist – strukturiert und transparent.

Online-Termin mit Berater buchen