„Die Unternehmensbewertung ist kein rein mechanischer Akt, sondern ein Prozess mit hohem taktischen Potenzial.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Eine Unternehmensbewertung schafft Klarheit darüber, welcher Wert eines Unternehmens in einem konkreten rechtlichen oder steuerlichen Kontext maßgeblich ist. Dies gilt insbesondere gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer, bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Wir führen Bewertungen anlassbezogen und methodenoffen durch. Je nach Situation kommen das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG, das Ertragswertverfahren nach IDW S1, die DCF-Methode oder marktbezogene Multiplikatorverfahren zum Einsatz. Entscheidend ist dabei nicht nur die Wahl des Verfahrens, sondern dessen steuerliche und rechtliche Einordnung.
Wir verbinden betriebswirtschaftliche Analyse mit steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Strukturkompetenz. So entstehen belastbare Bewertungsgrundlagen für Finanzverwaltung, Gesellschafter, Gerichte und Verhandlungspartner.
Wer den Unternehmenswert nicht aktiv strukturiert, überlässt dessen Bestimmung häufig Dritten – sei es dem Finanzamt, anderen Gesellschaftern oder Verhandlungspartnern. Dabei entscheidet häufig nicht nur das Ergebnis der Bewertung, sondern bereits die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens. In den folgenden Konstellationen beeinflusst der Bewertungsmaßstab unmittelbar Steuerbelastung, Vermögensverschiebung und Verhandlungsspielraum:
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Bei Schenkungen und Erbfällen zur Ermittlung des steuerpflichtigen Unternehmenswerts nach dem Bewertungsgesetz
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Bei Gesellschafterwechseln oder Abfindungsregelungen, etwa beim Ausscheiden eines Partners
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Beim Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf als Grundlage für eine sachgerechte Preisfindung
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Bei Squeeze-out-Verfahren oder strukturellen Veränderungen im Gesellschafterkreis
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Bei ehe- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise im Rahmen des Zugewinnausgleichs
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Der Unternehmenswert wirkt unmittelbar auf Steuerbelastung, Kaufpreis, Abfindungshöhe oder Vermögensverteilung. Bereits geringe Bewertungsabweichungen können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Bewertungsverfahren sollten deshalb nicht isoliert angewendet, sondern stets im steuerlichen und rechtlichen Gesamtkontext betrachtet werden. Entscheidend ist, welcher Bewertungsmaßstab im konkreten Fall maßgeblich ist, welche Spielräume bestehen und wie sich Bewertungsparameter nachvollziehbar begründen lassen.
Für Unternehmer bedeutet das: weniger Angriffsfläche gegenüber der Finanzverwaltung, höhere Sicherheit bei Transaktionen und eine klare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Die Unternehmensbewertung wird damit nicht zum Risiko, sondern zur strukturierten Grundlage für die Zukunft.
Häufige Beratungsthemen bei der Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertung: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Bestandsaufnahme von Anlass, Stichtag und Bewertungszweck
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Wahl des Verfahrens (vereinfachtes Ertragswertverfahren, IDW S 1, DCF, Multiplikatoren)
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Bewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer (§§ 199 ff. BewG)
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Bewertung für Unternehmenskauf, -verkauf und Beteiligungsfragen
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Bewertung für gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen (Abfindung, Pflichtteil)
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Abstimmung mit Finanzverwaltung, Gesellschaftern und Verhandlungspartnern
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So entstehen belastbare Bewertungsgrundlagen, die nicht nur die Wahl des Verfahrens berücksichtigen, sondern dessen steuerliche und rechtliche Einordnung.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.Ergebnis
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Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
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Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
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Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer
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Unsere Beiträge zum Thema Unternehmensbewertung
Häufige Fragen zu Unternehmensbewertung
Welches Bewertungsverfahren ist das richtige?
Das hängt vom Anlass ab. Für steuerliche Zwecke – etwa bei Erbschaft oder Schenkung – ist regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz maßgeblich. Bei Transaktionen kommen häufig IDW S1, DCF-Modelle oder marktbasierte Multiplikatoren zum Einsatz. Entscheidend ist nicht das populärste Verfahren, sondern das rechtlich und wirtschaftlich passende.
Kann der Unternehmenswert gegenüber dem Finanzamt beeinflusst werden?
Das Bewertungsgesetz gibt den Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens bestehen jedoch Spielräume – etwa bei der Ableitung nachhaltiger Erträge oder der Berücksichtigung besonderer Umstände. Eine saubere Dokumentation und nachvollziehbare Herleitung sind dabei entscheidend.
Warum unterscheiden sich Werte je nach Anlass?
Weil unterschiedliche Zielsetzungen zugrunde liegen. Das Steuerrecht verfolgt andere Bewertungslogiken als der Kapitalmarkt oder ein strategischer Käufer. Ein „einheitlicher Unternehmenswert“ existiert daher nicht – sondern nur ein kontextbezogener.
Welche Risiken bestehen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen?
Zu hohe Bewertungen können unnötige Steuerbelastungen auslösen. Zu niedrige Werte führen zu Konflikten mit der Finanzverwaltung oder zu gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. In Transaktionen kann eine unzureichend fundierte Bewertung Verhandlungen erheblich schwächen.
Wann sollte eine Unternehmensbewertung vorbereitet werden?
Nicht erst im Konfliktfall. Gerade bei geplanter Nachfolge, Schenkung oder Anteilsübertragung empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse. Das schafft Planungssicherheit und eröffnet Gestaltungsspielräume.
Wird jede Bewertung von der Finanzverwaltung akzeptiert?
Nur dann, wenn sie methodisch korrekt und nachvollziehbar hergeleitet ist. Formale Fehler oder unzureichende Begründungen führen regelmäßig zu Rückfragen oder Korrekturen. Entscheidend ist daher eine strukturierte und dokumentierte Vorgehensweise.
Ist eine Unternehmensbewertung nur für große Unternehmen relevant?
Nein. Auch mittelständische Unternehmen oder inhabergeführte Gesellschaften sind regelmäßig von Bewertungsfragen betroffen – insbesondere bei Nachfolge, Beteiligungsänderungen oder familienrechtlichen Konstellationen. Gerade hier können Bewertungsunterschiede erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
