Steuerstrategien für den Mittelstand

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Die Bewertung eines Unternehmens hängt im Wesentlichen davon ab, wer die Bewertung beauftragt und was der Bewertungsanlass ist.

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„Die Unternehmensbewertung ist kein rein mechanischer Akt, sondern ein Prozess mit hohem taktischen Potenzial.“

Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB

Eine gute Unternehmensbewertung ist die Grundlage jeder Transaktion

Eine Unternehmensbewertung schafft Klarheit darüber, welcher Wert eines Unternehmens in einem konkreten rechtlichen oder steuerlichen Kontext maßgeblich ist. Dies gilt insbesondere gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer, bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Wir führen Bewertungen anlassbezogen und methodenoffen durch. Je nach Situation kommen das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG, das Ertragswertverfahren nach IDW S1, die DCF-Methode oder marktbezogene Multiplikatorverfahren zum Einsatz. Entscheidend ist dabei nicht nur die Wahl des Verfahrens, sondern dessen steuerliche und rechtliche Einordnung.

Wir verbinden betriebswirtschaftliche Analyse mit steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Strukturkompetenz. So entstehen belastbare Bewertungsgrundlagen für Finanzverwaltung, Gesellschafter, Gerichte und Verhandlungspartner.

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Die richtige Unternehmensbewertung wird oft früher relevant als gedacht

Wer den Unternehmenswert nicht aktiv strukturiert, überlässt dessen Bestimmung häufig Dritten – sei es dem Finanzamt, anderen Gesellschaftern oder Verhandlungspartnern. Dabei entscheidet häufig nicht nur das Ergebnis der Bewertung, sondern bereits die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens. In den folgenden Konstellationen beeinflusst der Bewertungsmaßstab unmittelbar Steuerbelastung, Vermögensverschiebung und Verhandlungsspielraum:

  • Bei Schenkungen und Erbfällen zur Ermittlung des steuerpflichtigen Unternehmenswerts nach dem Bewertungsgesetz
  • Bei Gesellschafterwechseln oder Abfindungsregelungen, etwa beim Ausscheiden eines Partners
  • Beim Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf als Grundlage für eine sachgerechte Preisfindung
  • Bei Squeeze-out-Verfahren oder strukturellen Veränderungen im Gesellschafterkreis
  • Bei ehe- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Eine strukturierte, belastbare Unternehmensbewertung schafft Klarheit – und verhindert teure Diskussionen

Der Unternehmenswert wirkt unmittelbar auf Steuerbelastung, Kaufpreis, Abfindungshöhe oder Vermögensverteilung. Bereits geringe Bewertungsabweichungen können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Bewertungsverfahren sollten deshalb nicht isoliert angewendet, sondern stets im steuerlichen und rechtlichen Gesamtkontext betrachtet werden. Entscheidend ist, welcher Bewertungsmaßstab im konkreten Fall maßgeblich ist, welche Spielräume bestehen und wie sich Bewertungsparameter nachvollziehbar begründen lassen.

Für Unternehmer bedeutet das: weniger Angriffsfläche gegenüber der Finanzverwaltung, höhere Sicherheit bei Transaktionen und eine klare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Die Unternehmensbewertung wird damit nicht zum Risiko, sondern zur strukturierten Grundlage für die Zukunft.

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Häufige Beratungsthemen bei der Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung

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Bei der Bewertung schätzen unsere Mandanten die Verbindung aus betriebswirtschaftlicher Analyse und steuerrechtlicher wie gesellschaftsrechtlicher Einordnung

Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:

  • Bestandsaufnahme von Anlass, Stichtag und Bewertungszweck
  • Wahl des Verfahrens (vereinfachtes Ertragswertverfahren, IDW S 1, DCF, Multiplikatoren)
  • Bewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer (§§ 199 ff. BewG)
  • Bewertung für Unternehmenskauf, -verkauf und Beteiligungsfragen
  • Bewertung für gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen (Abfindung, Pflichtteil)
  • Abstimmung mit Finanzverwaltung, Gesellschaftern und Verhandlungspartnern

So entstehen belastbare Bewertungsgrundlagen, die nicht nur die Wahl des Verfahrens berücksichtigen, sondern dessen steuerliche und rechtliche Einordnung.

Unsere Videos zum Thema Unternehmensbewertung

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Feststellung der Grundbesitzwerte nach § 151 BewG | Bewertungsrecht 7/7

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Bewertung von Firmen/Unternehmen: Vereinfachtes Ertragswertverfahren | Bewertungsrecht 6/7

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Sachwertverfahren: Gebäudesachwert (§§ 189 ff. BewG) | Bewertungsrecht 5/7

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Ertragswertverfahren: Bewertung von vermieteten Immobilien | Bewertungsrecht 4/7

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Vergleichswertverfahren: Bewertung von Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus | Bewertungsrecht 3/7

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Bewertung von Immobilen & Grundstücken | Bewertungsrecht 2/7

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Grundlagen: Teilwert vs. Gemeiner Wert | Bewertungsrecht 1/7

So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis

Unsere Fallstudien:

Ich wollte auswandern und meine drei Kinder ohne Streit absichern, und dabei weder Wegzug- noch Erbschaftsteuer zahlen.

Kunde

Vor- & Nachname
Denny Kunkel
Position im Unternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Unternehmensname
novesta Holding GmbH
Kategorie / Branche
Vermögensverwaltung, Immobilien & Kapitalanlagen
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Ausgangssituation

Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.

Ergebnis

  • Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
  • Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
  • Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer

Unsere Beiträge zum Thema Unternehmensbewertung

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Marke bewerten: Wie geht man vor?

Eine Marke zu bewerten, kann aus verschiedensten Gründen sinnvoll sein. Wir zeigen, welche Gestaltungen hier möglich sind!
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Kapitalwert beim Nießbrauch: Einfach berechnet & Steuern gespart!

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Marktwertverfahren zur Unternehmens- und Immobilienbewertung

Das Marktwertverfahren orientiert sich an den örtlichen Wertverhältnissen. Es findet vor allem bei Unternehmensverkäufen Anwendung.
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Die 5 Steuervorteile der GmbH gegenüber anderen Unternehmensformen

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Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Bewertung von Unternehmen

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine gängige Bewertungsmethode bei Unternehmensanteilen. Ein Überblick!
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Mandantenberatung im Kranhaus

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Bewertung von Wirtschaftsgütern: Besonderheiten durch § 6 EStG

Die Bewertung von Wirtschaftsgütern richtet sich nach § 6 EStG. Dabei gelten zahlreiche Besonderheiten, auch im Vergleich zum Handelsrecht.
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Wie Ärzte Steuern sparen können

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Das Substanzwertverfahren zur Unternehmensbewertung

Mit dem Substanzwertverfahren existiert eine weitere Methode, die der Unternehmensbewertung dient. Sie legt den Mindestwert fest.
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Kapitalwert beim Nießbrauch: Einfach berechnet & Steuern gespart!

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Das IDW S1-Verfahren zur Unternehmensbewertung

Das IDW S1-Verfahren zur Unternehmensbewertung prognostiziert den zukünftig zu erwartenden Ertragswert eines Unternehmens.
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Verlustrücktrag 2020: Anhebung des Höchstbetrags auf 5 Millionen Euro - Münzstapel

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Die Multiplikatormethode zur Unternehmensbewertung

Die Multiplikatormethode zur Unternehmensbewertung ist eine auch im Steuerrecht bisweilen angewandte Methode für bestimmte Branchen.
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Das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Unternehmensbewertung

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist der für steuerliche Zwecke im Allgemeinen verwendete Ansatz, um Unternehmen zu bewerten.
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Immobilien mit Ehegattenschaukel

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Berichtigung des Vorsteuerabzug nach § 15a UStG: Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Dieser Beitrag klärt, wann es trotz einer ursprünglichen Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu einer Berichtigung nach §15a UStG kommt.
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Video-Transkript: Was ist eine GmbH & Co. KG? Nutzen Sie diese 3 Steuervorteile

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Unternehmensbewertung – steuerrechtliche Grundlagen und Methoden

Eine Unternehmensbewertung kann zu verschiedenen Anlässen erfolgen. Ebenso unterscheiden sich die (steuerrechtlichen) Vorgaben und Methoden.
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Häufige Fragen zu Unternehmensbewertung

Welches Bewertungsverfahren ist das richtige?

Das hängt vom Anlass ab. Für steuerliche Zwecke – etwa bei Erbschaft oder Schenkung – ist regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz maßgeblich. Bei Transaktionen kommen häufig IDW S1, DCF-Modelle oder marktbasierte Multiplikatoren zum Einsatz. Entscheidend ist nicht das populärste Verfahren, sondern das rechtlich und wirtschaftlich passende.

Kann der Unternehmenswert gegenüber dem Finanzamt beeinflusst werden?

Das Bewertungsgesetz gibt den Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens bestehen jedoch Spielräume – etwa bei der Ableitung nachhaltiger Erträge oder der Berücksichtigung besonderer Umstände. Eine saubere Dokumentation und nachvollziehbare Herleitung sind dabei entscheidend.

Warum unterscheiden sich Werte je nach Anlass?

Weil unterschiedliche Zielsetzungen zugrunde liegen. Das Steuerrecht verfolgt andere Bewertungslogiken als der Kapitalmarkt oder ein strategischer Käufer. Ein „einheitlicher Unternehmenswert“ existiert daher nicht – sondern nur ein kontextbezogener.

Welche Risiken bestehen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen?

Zu hohe Bewertungen können unnötige Steuerbelastungen auslösen. Zu niedrige Werte führen zu Konflikten mit der Finanzverwaltung oder zu gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. In Transaktionen kann eine unzureichend fundierte Bewertung Verhandlungen erheblich schwächen.

Wann sollte eine Unternehmensbewertung vorbereitet werden?

Nicht erst im Konfliktfall. Gerade bei geplanter Nachfolge, Schenkung oder Anteilsübertragung empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse. Das schafft Planungssicherheit und eröffnet Gestaltungsspielräume.

Wird jede Bewertung von der Finanzverwaltung akzeptiert?

Nur dann, wenn sie methodisch korrekt und nachvollziehbar hergeleitet ist. Formale Fehler oder unzureichende Begründungen führen regelmäßig zu Rückfragen oder Korrekturen. Entscheidend ist daher eine strukturierte und dokumentierte Vorgehensweise.

Ist eine Unternehmensbewertung nur für große Unternehmen relevant?

Nein. Auch mittelständische Unternehmen oder inhabergeführte Gesellschaften sind regelmäßig von Bewertungsfragen betroffen – insbesondere bei Nachfolge, Beteiligungsänderungen oder familienrechtlichen Konstellationen. Gerade hier können Bewertungsunterschiede erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

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  1. Ihre Ausgangssituation verstehen

    Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

  2. Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

    Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

  3. Passende Experten und Lösungswege

    Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

  4. Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

    Wir erläutern den weiteren Ablauf, den zeitlichen Rahmen und die voraussichtlichen Honorare einer möglichen Beratung.

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