„Verkäufer möchten steuerfrei veräußern, Erwerber steuerlich abschreiben können.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Wer im Voraus die richtige Rechtsform wählt, kann die Steuerbelastung von 50 % auf 25 % und in vielen Fällen sogar auf 1,5 % oder 0 % reduzieren.
Viele Unternehmer konzentrieren sich auf den laufenden Gewinn und übersehen dabei einen möglichen späteren Unternehmensverkauf. Gerade hier entscheidet die Rechtsform häufig darüber, ob ein erheblicher Teil des Kaufpreises an das Finanzamt fließt oder im Privatvermögen verbleibt. Besonders bei wachstumsstarken Unternehmen können die steuerlichen Unterschiede bis zu mehreren Millionen Euro betragen.
Deshalb sollte die Rechtsform nicht nur unter laufenden Steueraspekten gewählt werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie das Unternehmen eines Tages verkauft, übertragen oder an die nächste Generation weitergegeben werden soll. Wer frühzeitig die richtige Struktur schafft, kann einen späteren Verkauf deutlich steueroptimierter gestalten.
Neben den steuerlichen Angelegenheiten ist natürlich auch die Vertragsgestaltung von großer Bedeutung. Deshalb arbeiten bei uns Steuerberater und Rechtsanwälte Hand in Hand.
Häufig unterschätzt: Wer einen Firmenerwerb geschickt gestaltet, kann den Kaufpreis komplett steuerlich abschreiben und erhält somit bis zu 50 % vom Finanzamt über die Steuern erstattet.
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Einzelunternehmen: Hier ist der Erwerb grundsätzlich steuerlich abschreibbar (Steuervorteil bis zu 50 %)
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Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG oder KG): Auch hier ist eine steuerliche Abschreibung mit einem Steuervorteil von bis zu 50 % möglich
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GmbH: Hier ist grundsätzlich keine Abschreibung möglich, doch über eine geschickte Gestaltung kann die Steuerstruktur deutlich optimiert werden (Debt-Push-Down)
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Neben der Abschreibung ist auch die Wahl der richtigen Steuerstruktur entscheidend. Denn die Zinsen aus der Finanzierung des Kaufpreises sollen möglichst steuerlich zum Abzug gebracht werden. Dieser Steuervorteil wird häufig unterschätzt.
Denken Sie nicht nur an Ihre eigene Steuerstruktur, sondern auch an die Ihres Vertragspartners. Denn wer als Verkäufer eine für den Käufer steuerlich attraktive Struktur bieten kann, erzielt häufig einen höheren Kaufpreis. Umgekehrt kann ein Käufer, der dem Verkäufer erhebliche Steuervorteile ermöglicht, den Kaufpreis oftmals reduzieren.
Deshalb ist es bei der Unternehmens- und Transaktionsstrukturierung entscheidend, frühzeitig eine Steuerstruktur aufzusetzen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. In der Praxis kommt dabei insbesondere der Unterscheidung zwischen Asset Deal und Share Deal eine zentrale Bedeutung zu.
Ziel sollte es sein, die Interessen von Käufern und Verkäufern bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen. Da die optimale Struktur häufig mehrere Jahre Vorlauf erfordert, empfiehlt es sich, die Weichen bereits frühzeitig zu stellen. Je nach Gestaltung sind Vorlaufzeiten von fünf Jahren und in vielen Fällen sogar von sieben Jahren erforderlich.
Häufige Beratungsthemen bei Unternehmenskauf und -verkauf
Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Bestandsaufnahme und steuerliche Ausgangsanalyse (Share Deal oder Asset Deal)
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Strukturierung der Transaktion und der Kaufpreismechanik
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Steuerliche und rechtliche Due Diligence
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Gestaltung von Garantien, Freistellungen und Steuerklauseln (Tax Indemnity)
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Abstimmung mit Rechtsanwälten, Notaren und Finanzierungspartnern
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Begleitung von Signing, Closing und Post-Merger-Integration
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Auf Wunsch begleiten wir die Transaktion von der ersten Strukturidee bis zur Umsetzung und sorgen für eine Lösung, die nicht nur rechtssicher, sondern auch steuerlich und wirtschaftlich nachhaltig ist.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Andreas Sander baute seit 1993 aus 3000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.Ergebnis
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1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
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Internationale Doppelholding-Struktur
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Wegzugsteuer abgewehrt
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Kunde
Ausgangssituation
Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.Ergebnis
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Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
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Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
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Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer
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Häufig gestellte Fragen
Wann sollte die steuerliche und rechtliche Strukturierung eines Unternehmensverkaufs beginnen?
So früh wie möglich – idealerweise mehrere Jahre vor der Transaktion.
Viele steuerliche Gestaltungsspielräume setzen voraus, dass Strukturen rechtzeitig aufgebaut werden, etwa Holdingmodelle oder Beteiligungsstrukturen. Wer erst beim konkreten Verkaufsprozess gestaltet, verschenkt häufig erhebliche Potenziale und akzeptiert unnötige Steuerlasten.
Was ist steuerlich günstiger: Share Deal oder Asset Deal?
Das hängt vom Einzelfall ab.
Für Verkäufer ist der Share Deal häufig steuerlich attraktiver, da Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen deutlich begünstigt oder nahezu steuerfrei sein können.
Für Käufer bietet der Asset Deal oft Vorteile bei Abschreibungen und Haftungsabgrenzung.
Welche Struktur sinnvoll ist, muss immer steuerlich, rechtlich und strategisch gemeinsam bewertet werden.
Wie hoch ist die Steuerbelastung beim Verkauf eines Unternehmens?
Die Steuerbelastung variiert stark – von voller Besteuerung bis hin zu erheblichen Entlastungen.
Entscheidend sind unter anderem:
- Rechtsform des Unternehmens,
- Beteiligungshöhe,
- Haltedauer,
- bestehende Holdingstrukturen,
- Zeitpunkt und Vorbereitung der Transaktion.
Mit der richtigen Struktur lassen sich Veräußerungsgewinne gezielt steuern und nachhaltig entlasten.
Welche Risiken bestehen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen?
Typische Risiken liegen in:
- steuerlicher Nachverantwortung,
- unklaren Haftungs- und Garantieklauseln,
- fehlerhafter Kaufpreisstruktur,
- mangelnder Trennung von operativen Risiken und Vermögen.
Eine integrierte steuerliche und rechtliche Gestaltung reduziert diese Risiken erheblich – vor und nach dem Closing.
Was bedeutet „strukturierte Vorbereitung“ auf Verkäuferseite konkret?
Strukturierte Vorbereitung heißt:
- klare gesellschaftsrechtliche Verhältnisse,
- saubere Vermögens- und Beteiligungsstrukturen,
- steuerlich belastbare Ausgangslage,
- transparente Zahlen und nachvollziehbare Cashflows.
Das erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch die Verhandlungsposition und den erzielbaren Kaufpreis.
Welche Rolle spielen Holding- und Finanzierungsstrukturen auf Käuferseite?
Eine zentrale Rolle.
Holding- und Finanzierungsstrukturen entscheiden darüber, ob Zinsaufwendungen steuerlich nutzbar sind, wie Gewinne fließen und wie flexibel zukünftige Umstrukturierungen oder Exits möglich bleiben.
Ohne saubere Struktur entsteht schnell eine steuerlich und wirtschaftlich unflexible Ausgangslage.
Begleitet JUHN Partner auch die Umsetzung der Transaktion?
Ja. JUHN Partner begleitet Unternehmenskäufe und -verkäufe von der Strukturidee bis zur Umsetzung.
Dazu gehört die Abstimmung mit Rechtsanwälten, Notaren und Finanzierungspartnern ebenso wie die steuerliche Begleitung vor, während und nach der Transaktion. Ziel ist eine Lösung, die nicht nur rechtssicher ist, sondern langfristig wirkt.
