„Wer nach Dubai geht, ohne das deutsche Steuerrecht strategisch mitzudenken, verlagert keinen Wohnsitz – sondern ein Risiko.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Wer seinen Wohnsitz oder sein Unternehmen nach Dubai verlagert, benötigt mehr als klassische Steuerberatung. Entscheidend ist das Zusammenspiel von deutschem Recht, internationalem Steuerrecht und den Rahmenbedingungen vor Ort.
Mit unserem Standort in Dubai beraten wir Mandanten länderübergreifend in steuerlichen, rechtlichen und praktischen Angelegenheiten. Unser Ziel ist es, alle relevanten Themen aus einer Hand zu koordinieren. Dazu gehören insbesondere:
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Visumslösungen und Aufenthaltsgenehmigungen
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Unterstützung bei der Umschreibung des Führerscheins
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Vermittlung verlässlicher und vertrauensvoller Immobilienmakler
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Gründung und Strukturierung von Unternehmen in Dubai
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Steueroptimierung vor Ort
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Abstimmung zwischen deutscher und emiratischer Steuer- und Rechtsstruktur
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Laufende Begleitung bei der Verlagerung von Wohnsitz und Vermögen
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Viele Mandanten denken bei Dubai zunächst an die niedrige Besteuerung. In der Praxis entscheidet jedoch nicht der neue Wohnsitz allein darüber, ob steuerliche Vorteile tatsächlich genutzt werden können.
Besonders relevant werden Fragen rund um die Geschäftsleitung, Beteiligungsstrukturen, Holdinggesellschaften und die steuerliche Zuordnung von Einkünften. Eine unzureichende Planung kann dazu führen, dass trotz Umzug weiterhin deutsche Besteuerungsrechte bestehen bleiben.
Wer Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder operative Tätigkeiten nach Dubai verlagern möchte, sollte deshalb nicht nur den Wegzug, sondern die gesamte internationale Struktur betrachten. Gerade hier entstehen häufig erhebliche steuerliche Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten.
Dubai wird häufig ausschließlich mit niedrigen Steuern verbunden. Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist jedoch mindestens genauso wichtig, wie Wohnsitz, Vermögen und Unternehmen langfristig strukturiert werden.
Mit zunehmendem Vermögen treten regelmäßig Fragen zu Holdingstrukturen, Vermögensschutz, Unternehmensnachfolge und internationalen Investitionen in den Vordergrund. Entscheidend ist dabei nicht die einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel aller rechtlichen und steuerlichen Strukturen.
Wer Dubai dauerhaft als Wohn- oder Unternehmensstandort nutzen möchte, sollte deshalb frühzeitig eine belastbare Struktur aufbauen. Denn die größten Vorteile entstehen meist nicht durch den Umzug selbst, sondern durch die richtige Gestaltung danach.
Häufige Beratungsthemen beim Dubai-Steuerrecht
Dubai-Steuerrecht: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Bestandsaufnahme der Beteiligungen und Ermittlung der Wegzugsfolgen (§ 6 AStG)
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Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und Verlagerung des Lebensmittelpunkts
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Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den VAE
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Gestaltung von Holding- und Beteiligungsstrukturen zwischen beiden Staaten
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Einordnung der Körperschaftsteuer in den VAE (9 % seit 01.06.2023)
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Begleitung der laufenden steuerlichen Pflichten im In- und Ausland
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Entscheidend ist nicht der Standort, sondern die saubere Zuordnung der Besteuerungsrechte; wir entwickeln Strukturen, die international tragfähig und gegenüber den deutschen Finanzbehörden rechtssicher sind.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Andreas Sander baute seit 1993 aus 3000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.Ergebnis
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1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
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Internationale Doppelholding-Struktur
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Wegzugsteuer abgewehrt
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Kunde
Ausgangssituation
Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.Ergebnis
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Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
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Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
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Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer
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Unsere Beiträge zum Thema Dubai-Steuerrecht
Häufige Fragen zu Dubai-Steuerrecht
Ist Dubai steuerfrei?
Für natürliche Personen erhebt Dubai keine Einkommensteuer. Seit 2024 gilt jedoch eine 9 % Körperschaftsteuer auf bestimmte Unternehmensgewinne. Zudem bleibt deutsches Steuerrecht relevant, solange steuerliche Anknüpfungspunkte in Deutschland bestehen.
Wann endet meine Steuerpflicht in Deutschland bei einem Wegzug nach Dubai?
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen. Zusätzlich ist entscheidend, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Eine bloße Ummeldung reicht nicht aus.
Was ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG?
Bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften fingiert der Gesetzgeber beim Wegzug einen Verkauf der Anteile. Dadurch kann eine sofortige Steuerbelastung entstehen – auch ohne tatsächliche Veräußerung. Eine frühzeitige Strukturplanung ist daher entscheidend.
Greift das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–VAE automatisch?
Nein. Das Abkommen setzt eine klare steuerliche Ansässigkeit in einem der beiden Staaten voraus. Ohne saubere Struktur kann es zu konkurrierenden Besteuerungsansprüchen kommen.
Kann ich weiterhin eine deutsche GmbH führen, wenn ich in Dubai lebe?
Ja, sofern die Geschäftsleitung eindeutig zugeordnet ist. Wird die tatsächliche Geschäftsleitung weiterhin von Deutschland aus ausgeübt, kann dies steuerliche Konsequenzen haben.
Reicht die Gründung einer Freezone-Gesellschaft in Dubai aus?
Nicht zwingend. Entscheidend sind tatsächliche Substanz, operative Tätigkeit und die steuerliche Einordnung im Zusammenspiel mit deutschem Recht.
Für wen ist Dubai steuerlich sinnvoll?
Dubai kann sinnvoll sein für Unternehmer mit wesentlichen Beteiligungen, internationaler Ausrichtung oder geplanter Vermögensdiversifikation. Ob die Struktur vorteilhaft ist, hängt jedoch immer von der individuellen Ausgangssituation und langfristigen Planung ab.
