„Wer nach Dubai geht, ohne das deutsche Steuerrecht strategisch mitzudenken, verlagert keinen Wohnsitz – sondern ein Risiko.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Dubai-Steuerrecht bedeutet bei JUHN Partner die strategische Verbindung des deutschen Steuerrechts mit den Strukturen der Vereinigten Arabischen Emirate. Es geht nicht um einen formalen Wohnsitzwechsel oder eine isolierte Gesellschaftsgründung, sondern um eine belastbare internationale Steuerstrategie.
Ein Wegzug nach Dubai berührt zentrale Fragen: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens sowie Holding- und Beteiligungsstrukturen zwischen Deutschland und den VAE. Auch die 9 % Körperschaftsteuer in Dubai ist strukturell einzubeziehen.
Ziel: internationale Beweglichkeit mit klarer steuerlicher Grundlage.
Dafür ist nicht der Standort entscheidend, sondern die saubere Zuordnung der Besteuerungsrechte. Wir entwickeln Strukturen, die international tragfähig und gegenüber deutschen Finanzbehörden rechtssicher sind.
Sobald Vermögen, Anteile oder Geschäftsleitungsfunktionen grenzüberschreitend strukturiert werden, entstehen steuerliche Anknüpfungspunkte in mehreren Staaten. Dann reicht ein Wohnsitzwechsel nicht aus. Relevanz entsteht insbesondere, wenn:
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wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bestehen
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eine Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG droht
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Holding- oder Beteiligungsstrukturen international ausgerichtet werden
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operative Geschäftsleitung zwischen Deutschland und Dubai aufgeteilt wird
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Vermögen international diversifiziert werden soll
Eine strategisch aufgebaute Dubai-Struktur reduziert nicht nur die steuerliche Gesamtbelastung, sondern schafft echte unternehmerische Handlungsspielräume. Mehr Liquidität erhöht die Investitionskraft, internationale Präsenz eröffnet neue Märkte und eine klare Zuordnung der Besteuerungsrechte sorgt für langfristige Planungssicherheit.
Der Mehrwert liegt nicht in kurzfristiger Entlastung, sondern in nachhaltiger Gestaltungsfreiheit. Internationale Struktur bedeutet: mehr Steuerung, mehr Strategie, mehr Freiheit für unternehmerische Entscheidungen.
Wer Vermögen und Beteiligungen strukturiert international ausrichtet, gewinnt:
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steuerliche Effizienz über Ländergrenzen hinweg
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strategische Flexibilität bei Beteiligungen und Exits
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klare Trennung von operativer Tätigkeit und Vermögensstruktur
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internationale Diversifikation und Schutz des Lebenswerks
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größere unternehmerische Beweglichkeit für die nächste Wachstumsphase
Häufige Beratungsthemen beim Dubai-Steuerrecht
Dubai-Steuerrecht: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Bestandsaufnahme der Beteiligungen und Ermittlung der Wegzugsfolgen (§ 6 AStG)
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Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und Verlagerung des Lebensmittelpunkts
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Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den VAE
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Gestaltung von Holding- und Beteiligungsstrukturen zwischen beiden Staaten
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Einordnung der Körperschaftsteuer in den VAE (9 % seit 01.06.2023)
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Begleitung der laufenden steuerlichen Pflichten im In- und Ausland
Entscheidend ist nicht der Standort, sondern die saubere Zuordnung der Besteuerungsrechte; wir entwickeln Strukturen, die international tragfähig und gegenüber den deutschen Finanzbehörden rechtssicher sind.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Andreas Sander baute seit 1993 aus 3.000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.Ergebnis
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1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
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Internationale Doppelholding-Struktur
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Wegzugsteuer abgewehrt
Unsere Beiträge zum Thema Dubai-Steuerrecht
Häufige Fragen zu Dubai-Steuerrecht
Ist Dubai steuerfrei?
Für natürliche Personen erhebt Dubai keine Einkommensteuer. Seit 2024 gilt jedoch eine 9 % Körperschaftsteuer auf bestimmte Unternehmensgewinne. Zudem bleibt deutsches Steuerrecht relevant, solange steuerliche Anknüpfungspunkte in Deutschland bestehen.
Wann endet meine Steuerpflicht in Deutschland bei einem Wegzug nach Dubai?
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen. Zusätzlich ist entscheidend, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Eine bloße Ummeldung reicht nicht aus.
Was ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG?
Bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften fingiert der Gesetzgeber beim Wegzug einen Verkauf der Anteile. Dadurch kann eine sofortige Steuerbelastung entstehen – auch ohne tatsächliche Veräußerung. Eine frühzeitige Strukturplanung ist daher entscheidend.
Greift das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–VAE automatisch?
Nein. Das Abkommen setzt eine klare steuerliche Ansässigkeit in einem der beiden Staaten voraus. Ohne saubere Struktur kann es zu konkurrierenden Besteuerungsansprüchen kommen.
Kann ich weiterhin eine deutsche GmbH führen, wenn ich in Dubai lebe?
Ja, sofern die Geschäftsleitung eindeutig zugeordnet ist. Wird die tatsächliche Geschäftsleitung weiterhin von Deutschland aus ausgeübt, kann dies steuerliche Konsequenzen haben.
Reicht die Gründung einer Freezone-Gesellschaft in Dubai aus?
Nicht zwingend. Entscheidend sind tatsächliche Substanz, operative Tätigkeit und die steuerliche Einordnung im Zusammenspiel mit deutschem Recht.
Für wen ist Dubai steuerlich sinnvoll?
Dubai kann sinnvoll sein für Unternehmer mit wesentlichen Beteiligungen, internationaler Ausrichtung oder geplanter Vermögensdiversifikation. Ob die Struktur vorteilhaft ist, hängt jedoch immer von der individuellen Ausgangssituation und langfristigen Planung ab.
