„Durch frühzeitige Planung kann Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 0 reduziert werden.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Gerade bei mittelgroßen Vermögen bis zehn Millionen Euro kann die Erbschaftsteuer in der Praxis meistens vollständig vermieden werden. Hierfür setzen wir in der Praxis Steuerstrategien ein, wie die frühzeitige anteilige Vermögensübertragung, die Gründung von Familiengesellschaften oder den Einsatz von Nießbrauchsstrukturen.
Entscheidend ist dabei eine frühzeitige Planung. Denn viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten entfalten ihre Wirkung erst über einen längeren Zeitraum und sollten daher rechtzeitig vor einer Vermögensübertragung oder Nachfolge umgesetzt werden.
Häufig reicht es aber auch schon aus, durch die geschickte Ausnutzung von Freibeträgen die Steuerbelastung auf null zu reduzieren.
Vermögenswerte im zweistelligen Millionenbereich bestehen häufig aus Immobilien, Wertpapiervermögen und Unternehmensbeteiligungen. Für die steueroptimierte Vermögensnachfolge nutzen wir regelmäßig die Kombination aus mehreren Steuergestaltungsinstrumenten.
Während Unternehmensbeteiligungen bis 26 Millionen Euro unter den Voraussetzungen der §§ 13a und 13b ErbStG oftmals deutlich steuerbegünstigt auf die nächste Generation übertragen werden können (begünstigtes Betriebsvermögen kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen sogar zu 100 % von der Erbschaftsteuer verschont werden), kommen bei Vermögen oberhalb dieser Größenordnung regelmäßig weitere Gestaltungen hinzu. Über die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, geeignete Betriebsvermögensstrukturen oder Stiftungsmodelle lassen sich auch andere Vermögenswerte steuerlich optimiert in die Nachfolgeplanung einbeziehen.
Ziel ist es, die gesetzlichen Begünstigungen bestmöglich auszuschöpfen und das Vermögen langfristig steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen.
Vermögen wird nicht nur aufgebaut, sondern häufig auch übertragen. Gerade im Familienvermögen treffen steuerliche Fragen regelmäßig auf erbrechtliche und familienrechtliche Themen.
Schenkungen, Erbfälle und Nachfolgeregelungen sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Wer Vermögen langfristig sichern und Streitigkeiten vermeiden möchte, muss steuerliche, rechtliche und familiäre Interessen gleichermaßen berücksichtigen.
Da bei uns Rechtsanwälte und Steuerberater eng zusammenarbeiten, können wir familienrechtliche Themen wie Pflichtteilsansprüche, Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfälle ganzheitlich begleiten und rechtliche sowie steuerliche Aspekte von Anfang an gemeinsam gestalten.
Häufige Beratungsthemen bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Unternehmens- und Vermögensnachfolge: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Bestandsaufnahme und Analyse der Vermögens- und Beteiligungsstruktur
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Erstellung eines gesamtheitlichen Konzeptes / strukturelle Folgeberatung
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Steuerliche und rechtliche Prüfung der geplanten Nachfolgestruktur
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Vertragserstellung
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Abstimmung mit dem Finanzamt (den Finanzämtern)
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Erfüllung der Complaince-Pflichten
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Laufende Betreuung (Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen)
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Zudem begleiten wir unsere Mandanten bei der Vermögensnachfolge umfassend im Familien- und Erbrecht sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Das Unternehmen Khroom GmbH entstand aus einer Einzelfirma. Mit JUHN Partner erfolgte die Umwandlung in eine GmbH und anschließend in eine Holdingstruktur. Ziel war die Haftungsbegrenzung, steuerliche Vorteile und die Eröffnung neuer strategischer Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung.Ergebnis
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Einzelne Gesellschaften in Holdingstruktur überführt
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Haftungsbeschränkung
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Thesaurierung der Gewinne
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Kunde
Ausgangssituation
Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.Ergebnis
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Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
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Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
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Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer
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Unsere Beiträge zum Thema Unternehmensnachfolge & Vermögensnachfolge
Häufige Fragen zu Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Wann sollte ich mit der Unternehmensnachfolge beginnen?
So früh wie möglich – idealerweise Jahre vor der geplanten Übergabe.
Unternehmensnachfolge ist zeitabhängig. Steuerliche Freibeträge, Verschonungsregelungen und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen entfalten ihre Wirkung nur, wenn ausreichend Vorlauf besteht. Wer erst beim konkreten Übergabezeitpunkt plant, verschenkt Gestaltungsspielraum und zahlt häufig unnötig Steuern.
Wie hoch ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Unternehmensnachfolge?
Im ungünstigsten Fall erheblich – bei richtiger Struktur oft minimal oder null.
Grundsätzlich unterliegt die Übertragung von Vermögen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Betriebsvermögen gelten jedoch besondere Begünstigungen (§§ 13a/b ErbStG):
- Regelverschonung: 85 % steuerfrei
- Optionsverschonung: bis zu 100 % steuerfrei
Voraussetzung ist eine saubere Struktur, begrenztes Verwaltungsvermögen und eine rechtzeitig geplante Nachfolge.
Kann ich mein Unternehmen übertragen und trotzdem die Kontrolle behalten?
Ja – mit den richtigen Instrumenten.
Nießbrauchsmodelle, Stimmrechtsregelungen, Beiratsstrukturen oder Rückforderungsrechte ermöglichen es, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig Einfluss, Erträge und Steuerung zu sichern.
Unternehmensnachfolge bedeutet nicht Kontrollverlust, sondern strukturierte Übergabe mit klaren Spielregeln.
Was passiert, wenn ich keine Nachfolge regle?
Dann greift das Gesetz – und das Ergebnis ist selten optimal.
Ohne Planung bestimmen gesetzliche Erbfolgen, Pflichtteilsansprüche und steuerliche Standardlösungen über Ihr Lebenswerk. Das kann zu Liquiditätsabflüssen, Zerschlagung von Unternehmensvermögen oder familiären Konflikten führen.
Kurz gesagt: Nicht planen ist auch eine Entscheidung – meist die teuerste.
Sollte ich vererben oder zu Lebzeiten übertragen?
In den meisten Fällen ist die vorweggenommene Übertragung vorteilhafter.
Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen:
- mehrfache Nutzung von Freibeträgen
- bessere steuerliche Planbarkeit
- schrittweise Übergabe von Verantwortung
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Vermögensstruktur, Alter, familiärer Situation und unternehmerischen Zielen ab – und sollte individuell strukturiert werden.
Welche Rolle spielen Pflichtteilsansprüche bei der Nachfolge?
Eine zentrale – und häufig unterschätzte.
Pflichtteilsansprüche können erhebliche Liquiditätsbelastungen auslösen und Unternehmensstrukturen gefährden. Durch frühzeitige Gestaltung, Pflichtteilsverzichte, gesellschaftsrechtliche Regelungen oder Vermögensbindung lassen sich diese Risiken häufig deutlich reduzieren.
Reicht ein Testament – oder brauche ich mehr?
Ein Testament ist wichtig, aber selten ausreichend.
Eine nachhaltige Unternehmensnachfolge erfordert das Zusammenspiel aus:
- steuerlicher Struktur
- gesellschaftsrechtlicher Ordnung
- erbrechtlicher Regelung
Erst das Zusammenspiel dieser Ebenen schafft Rechtssicherheit, steuerliche Wirkung und unternehmerische Stabilität. Einzelmaßnahmen greifen zu kurz.
