Steuerstrategien für den Mittelstand

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Wer Vermögen über Jahrzehnte aufgebaut hat, möchte es nicht nur sichern, sondern auch steueroptimiert an Kinder und Enkelkinder weitergeben. Dabei sind neben steuerlichen Fragen regelmäßig auch familien- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Abstimmungstermin buchen
Webinar

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

„Durch frühzeitige Planung kann Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 0 reduziert werden.“

Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB

Mittelgroße Vermögen: 1 bis 10 Millionen Euro

Gerade bei mittelgroßen Vermögen bis zehn Millionen Euro kann die Erbschaftsteuer in der Praxis meistens vollständig vermieden werden. Hierfür setzen wir in der Praxis Steuerstrategien ein, wie die frühzeitige anteilige Vermögensübertragung, die Gründung von Familiengesellschaften oder den Einsatz von Nießbrauchsstrukturen.

Entscheidend ist dabei eine frühzeitige Planung. Denn viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten entfalten ihre Wirkung erst über einen längeren Zeitraum und sollten daher rechtzeitig vor einer Vermögensübertragung oder Nachfolge umgesetzt werden.

Häufig reicht es aber auch schon aus, durch die geschickte Ausnutzung von Freibeträgen die Steuerbelastung auf null zu reduzieren.

2026.05.04_Dreh CJ_keine erbschaftsteuer unter 10 mio _v1
youtube-thumbnail-zyZVaNiavKQ-Höchste Qualität
Abstimmungstermin buchen
Große Vermögen: 10 bis 100 Millionen

Vermögenswerte im zweistelligen Millionenbereich bestehen häufig aus Immobilien, Wertpapiervermögen und Unternehmensbeteiligungen. Für die steueroptimierte Vermögensnachfolge nutzen wir regelmäßig die Kombination aus mehreren Steuergestaltungsinstrumenten.

Während Unternehmensbeteiligungen bis 26 Millionen Euro unter den Voraussetzungen der §§ 13a und 13b ErbStG oftmals deutlich steuerbegünstigt auf die nächste Generation übertragen werden können (begünstigtes Betriebsvermögen kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen sogar zu 100 % von der Erbschaftsteuer verschont werden), kommen bei Vermögen oberhalb dieser Größenordnung regelmäßig weitere Gestaltungen hinzu. Über die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, geeignete Betriebsvermögensstrukturen oder Stiftungsmodelle lassen sich auch andere Vermögenswerte steuerlich optimiert in die Nachfolgeplanung einbeziehen.

Ziel ist es, die gesetzlichen Begünstigungen bestmöglich auszuschöpfen und das Vermögen langfristig steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen.

Rechtsberatung: Familienrecht, Erbrecht und Pflichtteilsansprüche

Vermögen wird nicht nur aufgebaut, sondern häufig auch übertragen. Gerade im Familienvermögen treffen steuerliche Fragen regelmäßig auf erbrechtliche und familienrechtliche Themen.

Schenkungen, Erbfälle und Nachfolgeregelungen sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Wer Vermögen langfristig sichern und Streitigkeiten vermeiden möchte, muss steuerliche, rechtliche und familiäre Interessen gleichermaßen berücksichtigen.

Da bei uns Rechtsanwälte und Steuerberater eng zusammenarbeiten, können wir familienrechtliche Themen wie Pflichtteilsansprüche, Unternehmensnachfolgen, Schenkungen und Erbfälle ganzheitlich begleiten und rechtliche sowie steuerliche Aspekte von Anfang an gemeinsam gestalten.

youtube-thumbnail-aY8vjNBbq78-Höchste Qualität
Abstimmungstermin buchen

Häufige Beratungsthemen bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Unternehmens- und Vermögensnachfolge: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung

Abstimmungstermin buchen
Insbesondere bei Unternehmens- und Vermögensnachfolge schätzen unsere Mandanten die interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Steuerberater & Rechtsanwälte

Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:

  • Bestandsaufnahme und Analyse der Vermögens- und Beteiligungsstruktur
  • Erstellung eines gesamtheitlichen Konzeptes / strukturelle Folgeberatung
  • Steuerliche und rechtliche Prüfung der geplanten Nachfolgestruktur
  • Vertragserstellung
  • Abstimmung mit dem Finanzamt (den Finanzämtern)
  • Erfüllung der Complaince-Pflichten
  • Laufende Betreuung (Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen)

Zudem begleiten wir unsere Mandanten bei der Vermögensnachfolge umfassend im Familien- und Erbrecht sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Videos zum Thema Unternehmens- & Vermögensnachfolge

image

Berliner Testament – trotz massiver Risiken weit verbreitet!

image

Keine Erbschaftsteuer unter € 10 Mio. (12x Freibetrag & Güterstandsschaukel)

image

Auswanderung & Stiftung & Malta-Limited

image

KEINE Schenkungsteuer auf Immobilien, Aktien, Geld etc. (€1-100 Mio. Vermögen)

image

Wie Familie Thiele € 4,1 Mrd. Erbschaftsteuer zu viel gezahlt hat!

image

Vermögen richtig übertragen: Familiengesellschaft oder Stiftung?

image

Nie wieder Schenkungsteuer dank vertraglicher „Rückforderungsklausel“

image

Steueroptimiert auswandern nach Monaco: Keine Wegzugsteuer und keine Erbschaftsteuer!

image

Stiftungs-Holding in Liechtenstein: Maximale Steuerersparnis bei Auswanderung!

image

Keine Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer nach Auswanderung (5-Jahresfrist!)

image

KEINE Schenkungsteuer mit KGaA-Modell (Neues Urteil!)

image

Steuerberater analysiert Diether Klingelnberg: Wegzug ins Ausland & Erbschaftsteuer sparen

image

Schenkungsteuer bei Schenkung an Ehegatten umgehen: Eigenheim verschenken und zurück verkaufen!

image

Schenkungsteuer vermeiden: wie man EUR 100 Mio. steuerfrei überträgt

image

Keine Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer in Österreich | Interview mit StB Roman Jagersberger

image

€ 5 Mio. Immobilien & Geld ohne Schenkungsteuer übertragen | Prof. Dr. Manfred Klein

image

Firma an Kinder übertragen: Vererben, Verschenken oder Verkaufen? (Steuerberater Christoph Juhn)

image

Friede Springer-Schenkung: Aktien im Wert von EUR 1 Mrd. steuerfrei an Mathias Döpfner?

image

Altbau-Immobilien verschenken und 70% Erbschaftsteuer sparen | Dr. Christoph Juhn

image

Doppelte Familienstiftung: Erbersatzsteuer mit zwei Stiftungen vermeiden! Dr. Christoph Juhn

image

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer auf 0% reduzieren: € 9,6 Mio. steuerfrei übertragen (Freibetrag)

image

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: Bewertung, Freibeträge, Steuersätze |Steuerberater Christoph Juhn

image

Nießbrauch: Erbschaftsteuer + Einkommensteuer sparen mit Vorbehaltsnießbrauch & Zuwendungsnießbrauch

image

Nießbrauch: Kapitalwert berechnen mit Lebenserwartung & Jahreswert mit Beispiel und Bewertung

image

Immobilie an Kinder verkaufen: Einkommen- & Erbschaftsteuer sparen || Immobiliensteuerrecht – Teil 3

image

Immobilie kaufen & Steuern sparen: Familiengesellschaft gründen || Immobiliensteuerrecht – Teil 2

So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis

Unsere Fallstudien:

Die Betreuung war herausragend, klar erklärt und exakt auf unsere Situation abgestimmt. Von der Planung bis zur Umsetzung jederzeit professionell begleitet.

Kunde

Vor- & Nachname
Alina Hanauer
Position im Unternehmen
Mitgesellschafterin & Geschäftsführerin
Unternehmensname
Khroom GmbH & Khroom Unternehmensgruppe
Kategorie / Branche
Wassersportausrüstung
image

Ausgangssituation

Das Unternehmen Khroom GmbH entstand aus einer Einzelfirma. Mit JUHN Partner erfolgte die Umwandlung in eine GmbH und anschließend in eine Holdingstruktur. Ziel war die Haftungsbegrenzung, steuerliche Vorteile und die Eröffnung neuer strategischer Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung.

Ergebnis

  • Einzelne Gesellschaften in Holdingstruktur überführt
  • Haftungsbeschränkung
  • Thesaurierung der Gewinne
Ich wollte auswandern und meine drei Kinder ohne Streit absichern, und dabei weder Wegzug- noch Erbschaftsteuer zahlen.

Kunde

Vor- & Nachname
Denny Kunkel
Position im Unternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Unternehmensname
novesta Holding GmbH
Kategorie / Branche
Vermögensverwaltung, Immobilien & Kapitalanlagen
image

Ausgangssituation

Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.

Ergebnis

  • Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
  • Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
  • Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer

Unsere Beiträge zum Thema Unternehmensnachfolge & Vermögensnachfolge

Erbschaft im Ausland

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Erbschaft im Ausland steuerfrei?

Wann ist eine Erbschaft im Ausland steuerfrei? Und wann gilt das auch für Schenkungen? Hier erläutern wir die verschiedenen Steuerpflichten.
Mehr lesen
Thiele Rekorderbschaft

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Thiele Rekorderbschaft: Lehren aus einer Vermögensnachfolge

Heinz Herrmann Thiele hinterließ 2021 eine Rekorderbschaft von mehreren Milliarden Euro. Trotz guter Vorbereitungen lief etwas schief.
Mehr lesen
Testamentsvollstrecker

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Testamentsvollstrecker: im Auftrag des Erblassers

Der Testamentsvollstrecker ist eine wichtige Person im Kontext einer erfolgreichen Vermögensnachfolgeplanung. Über Vorteile und Regelungen.
Mehr lesen
Schenkung bei Geburt

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Schenkung bei Geburt: sinnvolle Vermögensnachfolge?

Ist eine Schenkung bei Geburt des eigenen Kindes eine sinnvolle Maßnahmen, um Steuern bei der Vermögensnachfolge zu optimieren? Eine Analyse
Mehr lesen
Karte und Pins - Internationale Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: EU/EWR vs. Drittstaat

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Erbschaftsteuer vermeiden: Welche Wege gibt es?

Um die Erbschaftsteuer zu vermeiden, haben Privatpersonen und Unternehmer zahlreiche Optionen. Wir stellen einige vor.
Mehr lesen
Vorbehaltsnießbrauch & Zuwendungsnießbrauch bei der Schenkungsteuer

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Schenkungsteuer vermeiden: 3 mögliche Wege

Die Schenkungsteuer zu vermeiden, gelingt in Deutschland vergleichsweise einfach. Möglich machen es zahlreiche Ausnahmen.
Mehr lesen
Schenkungsteuer niedrig verzinstes Darlehen

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Wie bemisst man die Schenkungsteuer bei einem niedrig verzinsten Darlehen? Wir berichten, wie der BFH hierzu geurteilt hat.
Mehr lesen
Nießbrauch kein Verwaltungsvermögen

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Warum Nießbrauch kein Verwaltungsvermögen darstellt

In diesem Beitrag stellen wir dar, warum Nießbrauch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer tatsächlich kein Verwaltungsvermögen darstellt.
Mehr lesen
Erbschaft / Schenkung: Privatvermögen steueroptimiert übertragen

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge in der Familie – diese Wege gibt es

Für eine steueroptimierte Vermögensnachfolge bestehen viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wir zeigen, welche das sind!
Mehr lesen
Erbschaft / Schenkung: Privatvermögen steueroptimiert übertragen

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG

Eine Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Absatz 9 ErbStG ist in bestimmten Fällen erforderlich. Sie eröffnet aber auch Gestaltungsräume.
Mehr lesen

Häufige Fragen zu Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Wann sollte ich mit der Unternehmensnachfolge beginnen?

So früh wie möglich – idealerweise Jahre vor der geplanten Übergabe.

Unternehmensnachfolge ist zeitabhängig. Steuerliche Freibeträge, Verschonungsregelungen und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen entfalten ihre Wirkung nur, wenn ausreichend Vorlauf besteht. Wer erst beim konkreten Übergabezeitpunkt plant, verschenkt Gestaltungsspielraum und zahlt häufig unnötig Steuern.

Wie hoch ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Unternehmensnachfolge?

Im ungünstigsten Fall erheblich – bei richtiger Struktur oft minimal oder null.

Grundsätzlich unterliegt die Übertragung von Vermögen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Betriebsvermögen gelten jedoch besondere Begünstigungen (§§ 13a/b ErbStG):

  • Regelverschonung: 85 % steuerfrei
  • Optionsverschonung: bis zu 100 % steuerfrei

Voraussetzung ist eine saubere Struktur, begrenztes Verwaltungsvermögen und eine rechtzeitig geplante Nachfolge.

Kann ich mein Unternehmen übertragen und trotzdem die Kontrolle behalten?

Ja – mit den richtigen Instrumenten.

Nießbrauchsmodelle, Stimmrechtsregelungen, Beiratsstrukturen oder Rückforderungsrechte ermöglichen es, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig Einfluss, Erträge und Steuerung zu sichern.

Unternehmensnachfolge bedeutet nicht Kontrollverlust, sondern strukturierte Übergabe mit klaren Spielregeln.

Was passiert, wenn ich keine Nachfolge regle?

Dann greift das Gesetz – und das Ergebnis ist selten optimal.

Ohne Planung bestimmen gesetzliche Erbfolgen, Pflichtteilsansprüche und steuerliche Standardlösungen über Ihr Lebenswerk. Das kann zu Liquiditätsabflüssen, Zerschlagung von Unternehmensvermögen oder familiären Konflikten führen.

Kurz gesagt: Nicht planen ist auch eine Entscheidung – meist die teuerste.

Sollte ich vererben oder zu Lebzeiten übertragen?

In den meisten Fällen ist die vorweggenommene Übertragung vorteilhafter.

Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen:

  • mehrfache Nutzung von Freibeträgen
  • bessere steuerliche Planbarkeit
  • schrittweise Übergabe von Verantwortung

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Vermögensstruktur, Alter, familiärer Situation und unternehmerischen Zielen ab – und sollte individuell strukturiert werden.

Welche Rolle spielen Pflichtteilsansprüche bei der Nachfolge?

Eine zentrale – und häufig unterschätzte.

Pflichtteilsansprüche können erhebliche Liquiditätsbelastungen auslösen und Unternehmensstrukturen gefährden. Durch frühzeitige Gestaltung, Pflichtteilsverzichte, gesellschaftsrechtliche Regelungen oder Vermögensbindung lassen sich diese Risiken häufig deutlich reduzieren.

Reicht ein Testament – oder brauche ich mehr?

Ein Testament ist wichtig, aber selten ausreichend.

Eine nachhaltige Unternehmensnachfolge erfordert das Zusammenspiel aus:

  • steuerlicher Struktur
  • gesellschaftsrechtlicher Ordnung
  • erbrechtlicher Regelung

Erst das Zusammenspiel dieser Ebenen schafft Rechtssicherheit, steuerliche Wirkung und unternehmerische Stabilität. Einzelmaßnahmen greifen zu kurz.

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Erstberatungs_Termin
  1. Ihre Ausgangssituation verstehen

    Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

  2. Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

    Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

  3. Passende Experten und Lösungswege

    Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

  4. Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

    Wir erläutern den weiteren Ablauf, den zeitlichen Rahmen und die voraussichtlichen Honorare einer möglichen Beratung.

Abstimmungstermin buchen