Steuerstrategien für den Mittelstand

Internationale
Steuerstrukturen

Für Unternehmer, Investoren und Gesellschafter, die internationale Strukturen steuerlich effizient und rechtssicher gestalten möchten.

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„Mit internationalen Steuerstrukturen lassen sich häufig erhebliche Steuerpotenziale erschließen.“

Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB

Outbound-Investitionen: Deutscher Unternehmer investiert im Ausland

Wer als deutscher Unternehmer im Ausland investiert, muss eine Steuerstruktur wählen, die die Steuerbelastung von 50 % (deutsche Gesamtsteuerbelastung) auf die ausländische Steuerbelastung reduziert. Jedoch wird im Ausland hierbei auch häufig zwischen der hohen Einkommensteuer und der niedrigeren Körperschaftsteuer unterschieden. Grundsätzlich kann man sich die Steuerart im Ausland nicht auswählen, es sei denn, man wählt eine anerkannte internationale Steuerstruktur für solche Auslandsinvestitionen.

Eine klassische Gestaltung bietet das sogenannte Mittelstandsmodell über eine deutsche doppelte Holding (GmbH-Holding kombiniert mit einer GmbH & Co. KG-Holding). Gewinne werden dabei im Ausland häufig nur einmalig mit dem dortigen Körperschaftsteuersatz (oft 10 bis 25 %) belastet. Durch eine innerdeutsche Organschaft kann zudem die deutsche Kapitalertragsteuer vermieden werden. So lässt sich die Gesamtsteuerbelastung häufig von 50 % auf 10 bis 25 % reduzieren.

Unsere spezialisierten Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht begleiten Sie bei sämtlichen Outbound-Investitionen. Durch unser weltweites Netzwerk erfahrener Steuerexperten erhalten Sie auch bei grenzüberschreitenden Investitionen eine Beratung aus einer Hand.

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Inbound-Investition: Ausländischer Investor investiert in Deutschland

Wer als ausländischer Unternehmer in Deutschland Investitionen tätigt, trägt das Risiko, dass er auf seine Gewinne das deutsche Steuerniveau (bis zu 50 % Steuern) entrichten muss. Selbst wer in Deutschland in der Rechtsform der GmbH die Steuerbelastung zunächst reduziert, trägt das Risiko einer zusätzlichen Besteuerung von Gewinnausschüttungen der deutschen GmbH an den ausländischen Anteilseigner.

Hintergrund ist, dass für solche Gewinnausschüttungen insbesondere die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG (Treaty Override) zu beachten ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Vorteile eines Doppelbesteuerungsabkommens dadurch versagt oder eingeschränkt werden.

Wer clever strukturiert, kann hingegen die doppelte Besteuerung für Inbound-Investitionen häufig vermeiden und sogar Steuervorteile nutzen, wie am Beispiel der Bauträgerinvestition im Video exemplarisch erklärt.

Wir betreuen viele internationale Investoren bei Investitionen in deutsche Beteiligungen, Immobilien und Vermögenswerte und beraten selbstverständlich auch in englischer Sprache.

Briefkastenfirmen funktionieren nicht

Eine Gesellschaft im Ausland zu gründen, ist meist einfach. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, die Struktur steuerlich richtig aufzusetzen. Denn viele internationale Gestaltungen scheitern nicht an der Gründung selbst, sondern an vermeidbaren steuerlichen Fehlern.

Besonders wichtig sind dabei der Ort der Geschäftsleitung, die Übertragung von Vermögenswerten, die Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuern sowie spezielle Regelungen für Lizenzzahlungen. Werden diese Themen nicht frühzeitig berücksichtigt, können die erwarteten Steuervorteile schnell verloren gehen.

Erfolgreiche internationale Steuerstrukturen werden daher nicht nur im Ausland gedacht. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel zwischen deutschem und ausländischem Steuerrecht sowie eine Struktur, die langfristig rechtssicher und steuerlich tragfähig ist.

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Häufige Beratungsthemen im Internationalen Steuerrecht

Internationale Steuerstrukturen: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung

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Das Internationale Steuerrecht wird in Zeiten der Globalisierung immer wichtiger

Über 40.000 deutsche Unternehmen gehören heute zu einer ausländischen Muttergesellschaft. Hinzu kommen jährlich rund 270.000 Deutsche, die ins Ausland ziehen – und 1,7 Millionen Zuzüge nach Deutschland. Ob Aufbau einer neuen Struktur oder Optimierung einer bestehenden – wir begleiten Sie über alle Phasen hinweg:

  • Analyse und Optimierung der bestehenden grenzüberschreitenden Unternehmensstruktur
  • Erstmalige Strukturierung eines weltweiten Holdingstandorts
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Nutzung niedriger Steuersätze im Ausland
  • Beratung von Privatpersonen bei Zuzug und Wegzug sowie vermeidung der Wegzugsteuer
  • Transparente Abstimmung mit Ihrem Finanzamt

Unser besonderes Know-how wird von außen bestätigt: Prof. Dr. Christoph Juhn ist seit 2013 Lehrbeauftragter für Internationales Steuerrecht an der FOM Hochschule, und das Handelsblatt kürte uns wiederholt zum „Besten Steuerberater für Internationales Steuerrecht“.

Unsere Videos zum Thema internationale Steuerstrukturen

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Christian Wolf im Interview: Wegzugsteuer, Holding, Firmen-Verkauf

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Keine Steuer für Dubai-Influencer?

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Rückkehr nach Deutschland: Nachversteuerung aller Gewinne?

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Wegzugsteuer auf Firma, ETF, Aktien, Immobilien, Geld, Bitcoin?

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Deutsche Immobilien vermieten & verkaufen: 0% Steuern für Auslands-Investoren

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Kein Wegzug ohne Wegzugsteuer (GmbH, Einzelunternehmen, Funktionsverlagerung, ETF, Fonds etc.)

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Auswanderung & Stiftung & Malta-Limited

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Wegzugsbesteuerung vermeiden: Familienstiftung als beste Rechtsform

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Ohne Wegzugsbesteuerung auswandern: nach Spanien, Schweiz & Dubai möglich!

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Wegzugsteuer auf 0€ reduzieren (Anteilstausch & Ausschüttung)

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Arbeitsrecht, Ehevertrag & Testament in Dubai: Alles, was Sie wissen müssen

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Deutsche Unternehmen in Saudi-Arabien: Aufträge, Steuern, Strukturen

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Steueroptimiert Auswandern: Nur 15-30% Steuern auf deutsche Gewinne!

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Gewerbliche Grundstückshändler & Bauträger: Nur 15 % Steuern!

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7 Fehler beim Wegzug nach Dubai: Briefkastenfirma, Wegzugsteuer, Geschäftsleitungsort und mehr

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Das richtige Visum in Dubai (Arbeitsvisum vs. Golden-Visum)

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Deutsche Unternehmer in Spanien: Nur 25 % statt 50 % Steuern!

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Keine Wegzugsbesteuerung in Dubai (ohne DBA)

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Neue Hinzurechnungsbesteuerung ab 2024: International nur 15 % Steuern

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Auswandern nach Mallorca/Spanien: Wegzugsteuer vermeiden (Interview mit Willi Plattes)

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Firma im Ausland gründen: Weltweit nur 25% Steuern zahlen

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Wie geht es nach Auswanderung weiter? Nur 30 % Steuern?

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LLC gründen in Dubai: 11 Schritte zur Firmengründung im Ausland

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VORTEIL: Wegzugsteuer freiwillig zahlen?

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Holding lohnt sich nicht?! Praxisfall und beste Steuerstrategie für Wegzug

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Auswandern nach Dubai: Visum, Firmengründung, Immobilienkauf, Führerschein

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Steueroptimiert auswandern nach Monaco: Keine Wegzugsteuer und keine Erbschaftsteuer!

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Stiftungs-Holding in Liechtenstein: Maximale Steuerersparnis bei Auswanderung!

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Firma im Ausland: Nie wieder Steuern? (Beispiel: Dubai-LLC mit 0%)

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Keine Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer nach Auswanderung (5-Jahresfrist!)

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Erste Immobilie auf Mallorca kaufen: Vermögensteuer & Selbstnutzungssteuer & Erbschaftsteuer

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NEU: 9% Körperschaftsteuer bei Dubai-LLC (ab 2024)

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Immobilien in Dubai kaufen & mieten: Kaufpreis, Rendite, Steuern (Daniel Garofoli)

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Wegzugssteuer bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften & Kapitalgesellschaften

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Firma in Dubai gründen: Ist die LLC die beste Rechtsform?

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Rechtswidrigkeit der Wegzugsteuer (Neues BFH-Urteil)

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Keine Wegzugsteuer bei Auswanderung nach Dubai (ohne Doppelbesteuerungsabkommen)

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Wegzugsteuer vermeiden mit leerer GmbH & Co. KG (Management-Holding)

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DOPPELT Steuern sparen: Keine Wegzugsteuer & Keine Kapitalertragsteuer

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Internationale Steuerstrukturen: Gewinne ins Ausland verschieben (mit Darlehen-Zinsen!)

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3 Methoden, wie Sie die Wegzugsbesteuerung umgehen können

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Staatsbürgerschaft und Steuern: gibt es da einen Zusammenhang?

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Auswandern, um Steuern zu sparen? Oder doch lieber eine Familienstiftung in Liechtenstein?

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15 Jahre lang keine Steuern in Deutschland zahlen? Einzelunternehmen im Ausland gründen!

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Asset protection im Ausland: vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft vs. Stiftung

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Wegzugsteuer per Schenkung mit Nießbrauch an GmbH vermeiden

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Intellectual Property: Wertsteigerung in Malta steuerlich optimieren

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Bankkonto und Wertpapierdepot im Ausland – eine kluge Entscheidung?

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Steuerrecht in Spanien erläutert von Steuerberater Willi Plattes

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Investment und Asset Protection Hand in Hand | Interview mit Dr. Kommer und Prof. Dr. Dr. Gierhake

So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis

Unsere Fallstudien:

Mein Unternehmen war international, meine Struktur nicht. Jetzt passt beides zusammen.

Kunde

Vor- & Nachname
Andreas Sander
Position im Unternehmen
Geschäftsführer
Unternehmensname
KOSATEC Empowering Global Innovation GmbH
Kategorie / Branche
IT‑Distributor & Großhandel
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Ausgangssituation

Andreas Sander baute seit 1993 aus 3000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.

Ergebnis

  • 1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
  • Internationale Doppelholding-Struktur
  • Wegzugsteuer abgewehrt
Ich wollte auswandern und meine drei Kinder ohne Streit absichern, und dabei weder Wegzug- noch Erbschaftsteuer zahlen.

Kunde

Vor- & Nachname
Denny Kunkel
Position im Unternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Unternehmensname
novesta Holding GmbH
Kategorie / Branche
Vermögensverwaltung, Immobilien & Kapitalanlagen
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Ausgangssituation

Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.

Ergebnis

  • Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
  • Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
  • Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer

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Häufig gestellte Fragen zu internationale Steuerstrukturen

Ab wann gilt eine Struktur als „international“?

Eine internationale Steuerstruktur beginnt nicht erst mit einer Auslandsgesellschaft. Sie entsteht bereits dann, wenn Einkünfte, Vermögen oder unternehmerische Entscheidungen einen Bezug zu mehreren Staaten haben – etwa durch ausländische Kunden, Beteiligungen, Betriebsstätten, Finanzierungen oder einen Wohnsitzwechsel.

Ohne bewusste Gestaltung ordnet das Steuerrecht diese Sachverhalte automatisch ein. Internationale Steuerstruktur ist daher keine Option, sondern eine Konsequenz unternehmerischer Realität.

Entsteht nicht automatisch eine Steuerstruktur – auch ohne Planung?

Doch. Es entsteht immer eine Struktur. Die Frage ist nur, ob sie bewusst gestaltet wird oder von außen vorgegeben ist – durch Finanzverwaltungen, DBA-Auslegung oder Betriebsstättenfiktionen.

Ungeplante Strukturen sind häufig steuerlich nachteilig, unflexibel und risikobehaftet. Gestaltung bedeutet, die steuerliche Einordnung aktiv zu steuern – statt sie später korrigieren zu müssen.

Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat welches Besteuerungsrecht hat. Sie sind zentral für internationale Steuerstrukturen – aber kein Selbstläufer.

DBA wirken nur dann vorteilhaft, wenn die zugrunde liegende Struktur sauber aufgebaut ist. Andernfalls greifen Rückfalltatbestände, Quellensteuern oder nationale Sonderregelungen. DBA ersetzen keine Struktur – sie funktionieren nur innerhalb einer durchdachten Struktur.

Welche Risiken entstehen ohne klare internationale Struktur?

Typische Risiken sind:

  • Doppel- oder Mehrfachbesteuerung
  • Unerwartete Betriebsstättenannahmen
  • Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG
  • Verlust von Gestaltungsspielräumen bei Expansion oder Finanzierung
  • Nachträgliche Korrekturen mit hoher steuerlicher Belastung

Viele dieser Risiken zeigen sich erst Jahre später – dann meist mit erheblichem finanziellen Aufwand.

Ist internationale Steuergestaltung nur für große Konzerne sinnvoll?

Nein. Internationale Steuerstrukturen sind kein Konzernprivileg.
Gerade mittelständische Unternehmer profitieren, weil einzelne Fehlentscheidungen dort prozentual stärker wirken.

Sobald internationale Sachverhalte entstehen, ist eine klare Struktur sinnvoll – unabhängig von Umsatzgröße oder Mitarbeiterzahl.

Welche Rolle spielt der Wohnsitz des Unternehmers?

Eine sehr große. Der Wohnsitz beeinflusst:

  • die Besteuerung von Beteiligungserträgen
  • Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung
  • die Anwendung von DBA
  • die Zuordnung von Geschäftsleitungsfunktionen

Internationale Steuerstrukturen müssen daher unternehmerische und private Ebene gemeinsam betrachten. Isolierte Lösungen greifen hier regelmäßig zu kurz.

Was ist das Ziel einer guten internationalen Steuerstruktur?

Nicht maximale Steuerersparnis, sondern Planungssicherheit, Rechtssicherheit und unternehmerischer Handlungsspielraum.

Eine gute internationale Steuerstruktur:

  • ist rechtlich belastbar
  • funktioniert dauerhaft
  • wächst mit dem Unternehmen
  • verhindert Überraschungen
  • und gibt Unternehmern die Freiheit, international zu entscheiden, ohne steuerlich blockiert zu werden

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  1. Ihre Ausgangssituation verstehen

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  2. Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

    Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

  3. Passende Experten und Lösungswege

    Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

  4. Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

    Wir erläutern den weiteren Ablauf, den zeitlichen Rahmen und die voraussichtlichen Honorare einer möglichen Beratung.

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