„Wer seine internationale Steuerstruktur nicht gestaltet, bekommt automatisch die schlechteste.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Internationale Steuerstrukturen befassen sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, also mit der Frage, wie Einkommen, Vermögen und Unternehmensgewinne besteuert werden, wenn sie Ländergrenzen überschreiten.
JUHN Partner berät in diesem Kontext, insbesondere zum Zuzug natürlicher Personen nach Deutschland, zur Gründung und steuerlichen Strukturierung von Auslandsgesellschaften sowie zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Ziel ist es, steuerliche Risiken zu vermeiden, internationale Gestaltungsräume rechtssicher zu nutzen und unternehmerische Strukturen grenzüberschreitend optimal auszurichten.
Relevant wird das Thema immer dann, wenn mehrere Staaten steuerlich auf dieselben Einkünfte, Vermögenswerte oder unternehmerischen Entscheidungen zugreifen. Ohne klare Struktur entstehen Unsicherheiten, Doppelbesteuerung oder unerwünschte steuerliche Nebenwirkungen.
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Unternehmer mit Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Beteiligungen im Ausland
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Kapitalgesellschaften mit internationalen Einkünften oder Expansionsplänen
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Gesellschafter mit Wohnsitz- oder Lebensmittelpunktverlagerung in DBA-Staaten
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Investoren mit grenzüberschreitenden Holding- oder Beteiligungsstrukturen
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Freiberufler und digitale Unternehmer mit internationalem Kundenstamm oder hybriden Strukturen
Internationale Steuerstrukturen schaffen unternehmerischen Handlungsspielraum, wenn wirtschaftliche Aktivitäten Ländergrenzen überschreiten. Sie sorgen für klare steuerliche Zuordnung, vermeiden Doppelbesteuerung und reduzieren Risiken, die aus unkoordinierten Auslandssachverhalten entstehen.
Für Unternehmer bedeutet das vor allem Planungssicherheit und Liquidität. Internationale Einkünfte werden strukturiert eingebunden, steuerliche Belastungen bleiben kalkulierbar und Investitionsentscheidungen lassen sich vorausschauend treffen. Gleichzeitig ermöglichen sauber aufgebaute Strukturen Flexibilität bei Expansion, Standortwahl und Konzernaufbau.
Das Ergebnis ist keine kurzfristige Steuerersparnis, sondern eine tragfähige, rechtssichere Struktur, die Wachstum begleitet und unternehmerische Freiheit langfristig absichert.
Häufige Beratungsthemen im Internationalen Steuerrecht
Internationale Steuerstrukturen: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Ob Aufbau einer neuen Struktur oder Optimierung einer bestehenden – wir begleiten Sie über alle Phasen hinweg:
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Analyse der bestehenden grenzüberschreitenden Unternehmensstruktur
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Erstmalige Strukturierung eines weltweiten Holdingstandorts
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Optimierung bestehender grenzüberschreitender Strukturen
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Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen
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Nutzung niedriger Steuersätze im Ausland
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Beratung von Privatpersonen bei Wegzug und Zuzug
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Transparente Abstimmung mit Ihrem Finanzamt
Unser besonderes Know-how wird von außen bestätigt: Prof. Dr. Christoph Juhn ist seit 2013 Lehrbeauftragter für Internationales Steuerrecht an der FOM Hochschule, und das Handelsblatt kürte uns wiederholt zum „Besten Steuerberater für Internationales Steuerrecht“.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Andreas Sander baute seit 1993 aus 3.000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.Ergebnis
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1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
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Internationale Doppelholding-Struktur
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Wegzugsteuer abgewehrt
Kunde
Ausgangssituation
Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.Ergebnis
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Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
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Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
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Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer
Aktuelle Beiträge zum Thema Internationale Steuerstrukturen
Häufig gestellte Fragen zu internationale Steuerstrukturen
Ab wann gilt eine Struktur als „international“?
Eine internationale Steuerstruktur beginnt nicht erst mit einer Auslandsgesellschaft. Sie entsteht bereits dann, wenn Einkünfte, Vermögen oder unternehmerische Entscheidungen einen Bezug zu mehreren Staaten haben – etwa durch ausländische Kunden, Beteiligungen, Betriebsstätten, Finanzierungen oder einen Wohnsitzwechsel.
Ohne bewusste Gestaltung ordnet das Steuerrecht diese Sachverhalte automatisch ein. Internationale Steuerstruktur ist daher keine Option, sondern eine Konsequenz unternehmerischer Realität.
Entsteht nicht automatisch eine Steuerstruktur – auch ohne Planung?
Doch. Es entsteht immer eine Struktur. Die Frage ist nur, ob sie bewusst gestaltet wird oder von außen vorgegeben ist – durch Finanzverwaltungen, DBA-Auslegung oder Betriebsstättenfiktionen.
Ungeplante Strukturen sind häufig steuerlich nachteilig, unflexibel und risikobehaftet. Gestaltung bedeutet, die steuerliche Einordnung aktiv zu steuern – statt sie später korrigieren zu müssen.
Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat welches Besteuerungsrecht hat. Sie sind zentral für internationale Steuerstrukturen – aber kein Selbstläufer.
DBA wirken nur dann vorteilhaft, wenn die zugrunde liegende Struktur sauber aufgebaut ist. Andernfalls greifen Rückfalltatbestände, Quellensteuern oder nationale Sonderregelungen. DBA ersetzen keine Struktur – sie funktionieren nur innerhalb einer durchdachten Struktur.
Welche Risiken entstehen ohne klare internationale Struktur?
Typische Risiken sind:
- Doppel- oder Mehrfachbesteuerung
- Unerwartete Betriebsstättenannahmen
- Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG
- Verlust von Gestaltungsspielräumen bei Expansion oder Finanzierung
- Nachträgliche Korrekturen mit hoher steuerlicher Belastung
Viele dieser Risiken zeigen sich erst Jahre später – dann meist mit erheblichem finanziellen Aufwand.
Ist internationale Steuergestaltung nur für große Konzerne sinnvoll?
Nein. Internationale Steuerstrukturen sind kein Konzernprivileg.
Gerade mittelständische Unternehmer profitieren, weil einzelne Fehlentscheidungen dort prozentual stärker wirken.
Sobald internationale Sachverhalte entstehen, ist eine klare Struktur sinnvoll – unabhängig von Umsatzgröße oder Mitarbeiterzahl.
Welche Rolle spielt der Wohnsitz des Unternehmers?
Eine sehr große. Der Wohnsitz beeinflusst:
- die Besteuerung von Beteiligungserträgen
- Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung
- die Anwendung von DBA
- die Zuordnung von Geschäftsleitungsfunktionen
Internationale Steuerstrukturen müssen daher unternehmerische und private Ebene gemeinsam betrachten. Isolierte Lösungen greifen hier regelmäßig zu kurz.
Was ist das Ziel einer guten internationalen Steuerstruktur?
Nicht maximale Steuerersparnis, sondern Planungssicherheit, Rechtssicherheit und unternehmerischer Handlungsspielraum.
Eine gute internationale Steuerstruktur:
- ist rechtlich belastbar
- funktioniert dauerhaft
- wächst mit dem Unternehmen
- verhindert Überraschungen
- und gibt Unternehmern die Freiheit, international zu entscheiden, ohne steuerlich blockiert zu werden
