Steuerstrategien für den Mittelstand

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Wir entwickeln rechtssichere Strukturen für Ihren Wegzug ins Ausland, minimieren die Steuerlast und schützen Ihre Unternehmenswerte.

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„Die Wegzugsteuer ist ein erhebliches Risiko für GmbH-Gesellschafter.“

Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB

Die deutsche Wegzugsteuer erfasst alles

Wer in Deutschland steuerlich ansässig ist und als Unternehmer Vermögenswerte aufgebaut hat, muss diese beim Wegzug häufig versteuern. In der Praxis betrifft dies deutlich mehr Unternehmer und Steuerarten, als viele denken. Neben GmbH-Gesellschaftern (klassische Wegzugsteuer) können hiervon auch GmbH-Geschäftsführer, Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften betroffen sein.

Zudem wird die Wegzugsbesteuerung regelmäßig erweitert, zuletzt zum 1. Januar 2025 auf bestimmte Wertsteigerungen bei ETFs und Fondsanteilen. Ohne kompetente Beratung ist ein Wegzug daher häufig mit erheblichen steuerlichen Risiken verbunden.

Doch selbst wenn keine Wegzugsteuer anfällt (z. B. bei Immobilien, Aktien oder Bitcoin), kommt es auf die richtige Steuerstruktur an. Ziel sollte sein, dass diese Einkünfte nach der Auswanderung nicht weiterhin der deutschen Besteuerung unterliegen.

Hierzu beraten Sie unsere spezialisierten Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht kompetent und umfassend.

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Klassische Vermeidungsstrategie:
GmbH & Co. KG (Management-Holding)

Zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG wird in der Praxis häufig eine Management-Holding in der Rechtsform der GmbH & Co. KG eingesetzt. Durch die Einbindung einer Management-Holding kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wegzugsbesteuerung vermieden oder reduziert werden.

In Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. Dubai/VAE, Monaco, Brasilien, Hongkong oder den Bahamas) kann hierfür häufig bereits eine leere Management-Holding-GmbH & Co. KG ausreichen.

Weitere Gestaltungen:

  • Management-Holding-GmbH & Co. KG
  • Verkauf an Familienangehörige
  • IDW-S1-Gutachten zur Reduzierung der Wegzugsbesteuerung
  • Niedrigpreisige Übertragung mit Besserungsschein
  • Atypisch stille Beteiligung
  • Übertragung auf eine deutsche Stiftung
Langfristige internationale Steuerstruktur

Beim steueroptimierten Auswandern geht es nicht nur um die einmalige Vermeidung der deutschen Wegzugsteuer, sondern um das Etablieren einer langfristigen internationalen Steuerstruktur.

Hierzu ist es wichtig, dass auch im Ausland eine Unternehmensstruktur etabliert wird, die dort möglichst niedrig besteuert wird. Außerdem sollen im Rahmen der Fremdüblichkeit Gewinne aus deutschen Hochsteuerbereichen in diese niedrig besteuerte Auslandsstruktur verlagert werden.

In der Praxis werden häufig auch Geschäftsführergehälter und Gewinnausschüttungen deutscher Gesellschaften so strukturiert, dass die deutsche Steuerbelastung möglichst gering ausfällt.

Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, den Ort der geschäftlichen Oberleitung nicht unbeabsichtigt ins Ausland zu verlagern. In vielen Fällen sollte die geschäftliche Oberleitung weiterhin in Deutschland verbleiben.

Denken Sie auch langfristig an die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ziel sollte es sein, dass die Steuerbelastung nicht in mehreren Ländern fortbesteht und zumindest in Deutschland auf null reduziert wird.

Darüber hinaus kennen verschiedene Staaten eigene Wegzugsteuern. Dies gilt beispielsweise für Spanien, Norwegen und Kanada. Eine langfristige internationale Steuerstruktur berücksichtigt daher nicht nur die deutsche Wegzugsteuer, sondern auch die steuerlichen Regelungen des Ziellandes.

Wir pflegen in nahezu allen Ländern ein Netzwerk aus internationalen Steuerexperten. Daher erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.

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Häufige Beratungsthemen bei der Wegzugsbesteuerung

Wegzugsbesteuerung: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung

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Beim Wohnsitzwechsel ins Ausland schätzen unsere Mandanten die vorausschauende Planung, die steuerliche Belastung vermeidet, bevor sie entsteht

Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:

  • Bestandsaufnahme der Beteiligungen und Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns (§ 6 AStG)
  • Prüfung von Stundung und Ratenzahlung bei Wegzug in EU-/EWR-Staaten
  • Gestaltung von Reinvestitions- und Holdingstrukturen vor dem Wegzug
  • Dokumentation eines vorübergehenden Aufenthalts und der Rückkehrabsicht
  • Abstimmung mit dem Finanzamt und Antragstellung
  • Begleitung der laufenden Pflichten im In- und Ausland

Zusätzlich koordinieren wir den Wegzug rechtlich, von der Anteilsübertragung über Visa- und Immobilienfragen bis zur Wahl des Zielstaats, damit kein deutsches Besteuerungsrecht ungewollt fortbesteht.

Unsere Videos zum Thema Wegzugsbesteuerung

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Christian Wolf hätte € 30 Mio. Wegzugsteuer vermeiden können

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Nach Auswanderung: 5-10 Jahre Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer vermeiden!

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Einzelunternehmer, Influencer & Profisportler: Wohnsitz im Ausland (Wegzugsbesteuerung)

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Christian Wolf im Interview: Wegzugsteuer, Holding, Firmen-Verkauf

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Zweite Staatsangehörigkeit kaufen & Steuern sparen?

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Besteuerung nach Staatsangehörigkeit (deutscher Reisepass)

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Rückkehr nach Deutschland: Nachversteuerung aller Gewinne?

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Wegzugsbesteuerung für Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)

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Wegzugsteuer auf Firma, ETF, Aktien, Immobilien, Geld, Bitcoin?

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Kein Wegzug ohne Wegzugsteuer (GmbH, Einzelunternehmen, Funktionsverlagerung, ETF, Fonds etc.)

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Wegzugsbesteuerung vermeiden: Familienstiftung als beste Rechtsform

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Ohne Wegzugsbesteuerung auswandern: nach Spanien, Schweiz & Dubai möglich!

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Wegzugsteuer auf 0€ reduzieren (Anteilstausch & Ausschüttung)

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7 Fehler beim Wegzug nach Dubai: Briefkastenfirma, Wegzugsteuer, Geschäftsleitungsort und mehr

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Keine Wegzugsbesteuerung in Dubai (ohne DBA)

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Auswandern nach Mallorca/Spanien: Wegzugsteuer vermeiden (Interview mit Willi Plattes)

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VORTEIL: Wegzugsteuer freiwillig zahlen?

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Steueroptimiert auswandern nach Monaco: Keine Wegzugsteuer und keine Erbschaftsteuer!

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Wegzugssteuer bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften & Kapitalgesellschaften

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Rechtswidrigkeit der Wegzugsteuer (Neues BFH-Urteil)

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Keine Wegzugsteuer bei Auswanderung nach Dubai (ohne Doppelbesteuerungsabkommen)

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Wegzugsteuer vermeiden mit leerer GmbH & Co. KG (Management-Holding)

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DOPPELT Steuern sparen: Keine Wegzugsteuer & Keine Kapitalertragsteuer

So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis

Unsere Fallstudien:

Die Beratung war exzellent, verständlich und auf unsere Familie zugeschnitten. Vom ersten Entwurf bis zur Umsetzung stets kompetent begleitet.

Kunde

Vor- & Nachname
Alina de Schepper
Position im Unternehmen
Mitgesellschafterin & Geschäftsführerin
Unternehmensname
Polaris 20 GmbH & Unternehmensgruppe de Schepper
Kategorie / Branche
Ferienimmobilien & erneuerbare Energien
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Ausgangssituation

Die Familie de Schepper ist in mehreren Ländern unternehmerisch tätig. In Deutschland bestanden neun operativ tätige Gesellschaften in historisch gewachsener, steuerlich unvorteilhafter Struktur. Ziel war eine steueroptimierte Bündelung der Cashflows und die Vorbereitung auf Nachfolge und potenziellen Wegzug.

Ergebnis

  • 9 Gesellschaften in doppelte Holdingstruktur überführt
  • Umsatzsteigerung von über 100 % im Ferienparkbereich
  • Schenkungssteuerneutrale Umstrukturierung
Mein Unternehmen war international, meine Struktur nicht. Jetzt passt beides zusammen.

Kunde

Vor- & Nachname
Andreas Sander
Position im Unternehmen
Geschäftsführer
Unternehmensname
KOSATEC Empowering Global Innovation GmbH
Kategorie / Branche
IT‑Distributor & Großhandel
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Ausgangssituation

Andreas Sander baute seit 1993 aus 3000 € Startkapital einen internationalen IT-Konzern mit über 500 Mio. € Umsatz auf. Mit Wohnsitz in Dubai und komplexen Auslandsgeschäften wurde eine rechtssichere Struktur für Nachfolge und grenzüberschreitende Steuerfragen nötig. Der drohenden Wegzugsbesteuerung begegnete er mit einer frühzeitigen, tragfähigen Lösung zur Vermeidung der fiktiven Steuerlast.

Ergebnis

  • 1,6 Mrd. € Umsatz in den letzten drei Jahren
  • Internationale Doppelholding-Struktur
  • Wegzugsteuer abgewehrt
Ich wollte auswandern und meine drei Kinder ohne Streit absichern, und dabei weder Wegzug- noch Erbschaftsteuer zahlen.

Kunde

Vor- & Nachname
Denny Kunkel
Position im Unternehmen
Gesellschafter & Geschäftsführer
Unternehmensname
novesta Holding GmbH
Kategorie / Branche
Vermögensverwaltung, Immobilien & Kapitalanlagen
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Ausgangssituation

Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.

Ergebnis

  • Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
  • Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
  • Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer

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Häufig gestellte Fragen zur Wegzugsbesteuerung

Muss ich Steuern zahlen, auch wenn ich meine Anteile gar nicht verkaufe?

Ja – das ist der Kern des Problems. Das deutsche Steuerrecht behandelt den Wegzug wie einen gedachten Verkauf. Dadurch wird ein fiktiver Gewinn versteuert, obwohl keine Liquidität zufließt. Gerade deshalb ist die rechtzeitige Gestaltung so entscheidend.

Kann ich die Wegzugsbesteuerung vermeiden oder aufschieben?

In vielen Fällen ja. Es bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, etwa durch:

  • Ruhen der Steuer (§ 6 Abs. 5 AStG) bei Wegzug in EU-/EWR-Staaten,
  • Reinvestitions- oder Holdingstrukturen,
  • Verlagerung von Anteilen, bevor der Wegzug vollzogen wird,
  • oder glaubhafte Dokumentation eines nur vorübergehenden Aufenthalts im Ausland.

Die optimale Lösung hängt immer von der individuellen Struktur und Zielsetzung ab.

Welche Länder sind aus steuerlicher Sicht besonders relevant

Typische Zielstaaten sind die Schweiz, Spanien, Portugal, Österreich oder die Vereinigten Arabischen Emirate (z. B. Dubai). Je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und nationalem Recht unterscheiden sich die Folgen erheblich. Ohne fundierte Analyse droht Doppelbesteuerung oder der Verlust deutscher Steuerprivilegien.

Was passiert, wenn ich nach einigen Jahren nach Deutschland zurückkehre?

Bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (unter bestimmten Bedingungen auch länger) kann die festgesetzte Wegzugssteuer rückwirkend entfallen. Entscheidend ist, dass die Beteiligung noch vorhanden ist und der Rückkehrwille nachweisbar bleibt. Hier hilft eine strategische Dokumentation bereits beim Wegzug.

Welche Rolle spielen Visa, Immobilien und Familie?

Eine große. Das Finanzamt prüft, ob der Wegzug tatsächlich und dauerhaft erfolgt ist. Indizien sind z. B.:

  • Miet- oder Kaufverträge im Ausland,

  • Abmeldung aus Deutschland,

  • Schulbesuch der Kinder,

  • berufliche Tätigkeit oder Lebensmittelpunkt im Ausland.
    Wer diese Punkte nicht klar dokumentiert, riskiert, weiterhin als in Deutschland steuerpflichtig zu gelten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit der Planung zu beginnen?

Idealerweise 12 bis 24 Monate vor dem geplanten Wegzug. Nur dann besteht ausreichend Zeit, um rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Strukturen sauber vorzubereiten – insbesondere bei bestehenden Holdingstrukturen, Anteilsübertragungen oder internationalen Investments.

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  1. Ihre Ausgangssituation verstehen

    Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

  2. Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

    Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

  3. Passende Experten und Lösungswege

    Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

  4. Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

    Wir erläutern den weiteren Ablauf, den zeitlichen Rahmen und die voraussichtlichen Honorare einer möglichen Beratung.

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