„Nicht jede Auffassung der Finanzverwaltung ist richtig. Aber jeder Steuerbescheid ist anfechtbar.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Mandanten werden im Prüfungsverfahren entlastet, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung strukturiert und eine belastbare Grundlage für Einspruch oder Klage geschaffen. Ziel ist nicht Verwaltung, sondern die aktive Führung des Verfahrens.
JUHN Partner übernimmt die strukturierte Vorbereitung auf Betriebsprüfungen, begleitet Mandanten während der Prüfung und führt – wenn erforderlich – Einspruchs-, Klage- und Rechtsmittelverfahren bis vor den BFH. Im Mittelpunkt steht die Durchsetzung unternehmerischer Gestaltungsentscheidungen auf Basis fundierter steuerlicher und rechtlicher Analyse.
Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Gestaltungsmaßnahmen, Vergütungsmodelle, Beteiligungsstrukturen oder Vermögenszuordnungen geprüft und unterschiedlich bewertet werden.
Wenn eine Betriebsprüfung nicht mehr nur Feststellungen trifft, sondern steuerliche Auffassungen hinterfragt und neu einordnet, verändert sich der Charakter des Verfahrens. Genau dann sind wir für Sie da. Denn ab diesem Punkt entscheidet nicht mehr allein die Prüfung, sondern die Struktur der Argumentation und die strategische Führung des Verfahrens.
JUHN Partner wird in solchen Konstellationen zur Einordnung von Prüfungsfeststellungen, zur strukturierten Kommunikation mit der Finanzverwaltung sowie zur Vorbereitung und Führung von Einspruchs- oder Klageverfahren hinzugezogen. Ziel ist es, Verfahrenssicherheit herzustellen und die unternehmerische Position rechtlich belastbar durchzusetzen.
Im Steuerstreit geht es für Unternehmer um Ergebnissicherheit. Abweichende Auffassungen zu steuerlichen Gestaltungen, Vergütungsfragen oder Vermögenszuordnungen wirken sich unmittelbar auf Steuerlast, Liquidität und persönliche Haftungsrisiken aus. Ohne klare Struktur wird aus einer Prüfung schnell ein unkalkulierbares Risiko.
Eine strategisch geführte Begleitung sorgt dafür, dass Prüfungsfeststellungen eingeordnet, steuerliche Bewertungen nachvollziehbar begründet und dort angegriffen werden, wo sie wirtschaftlich oder rechtlich nicht tragen. Einsprüche, Klagen oder Aussetzungen der Vollziehung werden gezielt eingesetzt – nicht zur Eskalation, sondern zur Sicherung Ihrer Position.
Das Ergebnis ist Planungssicherheit: Verfahren bleiben steuerbar, Risiken begrenzt und unternehmerische Handlungsspielräume erhalten. Nicht jede Auseinandersetzung lässt sich vermeiden – aber Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Richtung und Ergebnis.
Häufige Beratungsthemen bei Betriebsprüfung, Einspruch und Klage
Betriebsprüfung, Einspruch und Klage: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Bestandsaufnahme und Risikoanalyse vor Prüfungsbeginn
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Aufbereitung der Unterlagen und Begleitung des Datenzugriffs (GoBD)
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Strukturierte Kommunikation mit der Finanzverwaltung während der Prüfung
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Vorbereitung und Führung der Schlussbesprechung
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Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Korrektur der Bescheide
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Klage- und Rechtsmittelverfahren bis vor den Bundesfinanzhof
Im Mittelpunkt steht die Durchsetzung unternehmerischer Gestaltungsentscheidungen auf Basis fundierter steuerlicher und rechtlicher Analyse, nicht die Hinnahme jeder Auffassung der Finanzverwaltung.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Max, ein erfolgreicher Krypto-Trader, erzielte in kurzer Zeit rund 15 Mio. € realisierte Gewinne – gleichzeitig entstanden aber Verluste in vergleichbarer Höhe. Doch: Aufgrund einer gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkung (§ 20 Abs. 6 EStG) durfte er nur 20.000 € Verluste anrechnen, musste aber den gesamten Gewinn versteuern. Ergebnis: 4 Mio. € Steuerlast, kein Vermögen mehr – Privatinsolvenz drohte.Ergebnis
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4 Mio. € Steuerforderung trotz Null-Gewinn identifiziert und rechtlich sauber aufgearbeitet
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Selbstanzeige vermieden, mögliche Strafbarkeit ausgeschlossen
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Einspruch eingelegt & Vollstreckung verzögert, um Zeit für Lösung zu gewinnen
Unsere Beiträge zum Thema Betriebsprüfung, Einspruch und Klage
Häufige Fragen zum Thema
Wann sollte ich professionelle Begleitung in einer Betriebsprüfung hinzuziehen?
Sobald eine Betriebsprüfung mehr als reine Sachverhaltsermittlung ist. Wenn Auffassungen hinterfragt, Gestaltungen neu bewertet oder größere steuerliche Auswirkungen absehbar werden, entscheidet strukturierte Begleitung über Verlauf und Ergebnis des Verfahrens.
Bedeutet eine Betriebsprüfung automatisch ein steuerliches Risiko?
Nein. Eine Betriebsprüfung ist zunächst ein Prüfverfahren, kein Vorwurf. Risiken entstehen dort, wo steuerliche Bewertungen unterschiedlich ausgelegt werden.
Genau hier ist eine klare Argumentations- und Verfahrensstrategie entscheidend.
Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn ein Steuerbescheid auf einer rechtlich oder wirtschaftlich nicht tragfähigen Bewertung beruht.
Entscheidend ist nicht das Prinzip, sondern die Erfolgsaussicht und die wirtschaftliche Relevanz für den Unternehmer.
Lohnt sich eine Klage vor dem Finanzgericht?
Eine Klage ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich dann, wenn substanzielle Beträge, Grundsatzfragen oder strukturelle Weichenstellungen betroffen sind.
Ziel ist nicht Eskalation, sondern ein rechtlich belastbares und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis.
Welche Rolle spielt die Aussetzung der Vollziehung (AdV)?
Die AdV kann entscheidend sein, um Liquidität zu sichern, solange ein Einspruchs- oder Klageverfahren läuft.
Sie verhindert, dass strittige Steuerbeträge sofort gezahlt werden müssen, obwohl die rechtliche Klärung noch aussteht.
Kann JUHN Partner auch eingeschaltet werden, wenn ich bereits einen Steuerberater habe?
Ja. JUHN Partner wird häufig ergänzend als Second Opinion oder zur gezielten Verfahrensführung hinzugezogen. Die Zusammenarbeit erfolgt diskret, fallbezogen und in Abstimmung mit bestehenden Beratern.
Wie hoch ist der Aufwand für mich als Unternehmer?
Der Aufwand für Unternehmer wird bewusst gering gehalten. Ziel der Begleitung ist es, Verfahren zu strukturieren, Kommunikation zu bündeln und Entscheidungswege klar aufzubereiten – damit Sie informiert bleiben, ohne operativ gebunden zu sein.
