„Streit mit dem Finanzamt ist lösbar.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Als Unternehmer und vermögende Privatperson kann das Finanzamt bei Ihnen eine Betriebsprüfung (formaljuristisch: steuerliche Außenprüfung nach §§ 193 ff. der Abgabenordnung) anordnen. Natürlich wird das Finanzamt hierfür im Voraus einen Termin mit Ihnen abstimmen.
In der Praxis beginnt die Prüfung regelmäßig damit, dass Ihr laufender Steuerberater die Bearbeitung übernimmt und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellt. Wenn jedoch besonders streitige Sachverhalte geprüft werden oder erhebliche finanzielle Risiken drohen, ist es wichtig, spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte hinzuzuziehen.
Beispiel: Recherchiert unsere Kanzlei 51 Literaturquellen aus Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Kommentarliteratur, muss das Finanzamt diese Argumentation zunächst fachlich entkräften. Dafür fehlen in der Praxis häufig Zeit, personelle Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten.
Deshalb vertreten wir Sie deutschlandweit gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt verlässlich und mit der notwendigen Durchsetzungskraft.
Im Zweifel „schießen“ Sie gegen jeden Steuerbescheid, dessen Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, da Einsprüche gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich keine Gebühren auslösen (strategisches Offenhalten von Steuerbescheiden).
In der Praxis entscheidend ist jedoch eine ausführliche Begründung und Argumentation gegenüber dem Finanzamt, warum der Steuerbescheid eine zu hohe Steuerlast ausweist. Auch hier sind spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte für eine fundierte Argumentation regelmäßig erforderlich.
In unserer Kanzlei greifen wir nicht nur auf KI-gestützte Recherchen, sondern auch auf ein erfahrenes Team spezialisierter Berater zurück, die eine besonders tiefgehende rechtliche und steuerliche Argumentation gegenüber dem Finanzamt ermöglichen.
Viele Verfahren lassen sich bereits im Einspruchsverfahren erfolgreich lösen. Ziel sollte es sein, fehlerhafte Steuerbescheide frühzeitig zu korrigieren und eine finanzgerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden.
Nicht jeder steuerliche Streit lässt sich im Einspruchsverfahren mit dem Finanzamt lösen. Bleiben unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, kann der Steuerpflichtige seine Ansprüche vor dem Finanzgericht durchsetzen. Gerade bei hohen Steuernachforderungen oder grundsätzlichen Rechtsfragen kann eine Klage der richtige Weg sein, um die eigene Rechtsposition gerichtlich überprüfen zu lassen.
Auch nach einer Entscheidung des Finanzgerichts ist das Verfahren nicht immer beendet. In grundsätzlichen Streitfällen kann eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in Betracht kommen. Wird die Revision vom Finanzgericht nicht zugelassen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.
Unsere erfahrenen Steuerberater und Fachanwälte prüfen frühzeitig, ob eine Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Denn gerade vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof kommt es nicht nur auf die steuerliche Rechtslage an, sondern auch auf die richtige Strategie und fundierte rechtliche Argumentation.
Häufige Beratungsthemen bei Betriebsprüfung, Einspruch und Klage
Betriebsprüfung, Einspruch und Klage: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Bestandsaufnahme und Risikoanalyse vor Prüfungsbeginn
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Aufbereitung der Unterlagen und Begleitung des Datenzugriffs (GoBD)
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Strukturierte Kommunikation mit der Finanzverwaltung während der Prüfung
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Vorbereitung und Führung der Schlussbesprechung
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Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Korrektur der Bescheide
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Klage- und Rechtsmittelverfahren bis vor den Bundesfinanzhof
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Im Mittelpunkt steht die Durchsetzung unternehmerischer Gestaltungsentscheidungen auf Basis fundierter steuerlicher und rechtlicher Analyse, nicht die Hinnahme jeder Auffassung der Finanzverwaltung.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Max, ein erfolgreicher Krypto-Trader, erzielte in kurzer Zeit rund 15 Mio. € realisierte Gewinne – gleichzeitig entstanden aber Verluste in vergleichbarer Höhe. Doch: Aufgrund einer gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkung (§ 20 Abs. 6 EStG) durfte er nur 20.000 € Verluste anrechnen, musste aber den gesamten Gewinn versteuern. Ergebnis: 4 Mio. € Steuerlast, kein Vermögen mehr – Privatinsolvenz drohte.Ergebnis
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4 Mio. € Steuerforderung trotz Null-Gewinn identifiziert und rechtlich sauber aufgearbeitet
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Selbstanzeige vermieden, mögliche Strafbarkeit ausgeschlossen
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Einspruch eingelegt & Vollstreckung verzögert, um Zeit für Lösung zu gewinnen
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Kunde
Ausgangssituation
Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.Ergebnis
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Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
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Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
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Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer
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Unsere Beiträge zum Thema Betriebsprüfung, Einspruch und Klage
Häufige Fragen zum Thema
Wann sollte ich professionelle Begleitung in einer Betriebsprüfung hinzuziehen?
Sobald eine Betriebsprüfung mehr als reine Sachverhaltsermittlung ist. Wenn Auffassungen hinterfragt, Gestaltungen neu bewertet oder größere steuerliche Auswirkungen absehbar werden, entscheidet strukturierte Begleitung über Verlauf und Ergebnis des Verfahrens.
Bedeutet eine Betriebsprüfung automatisch ein steuerliches Risiko?
Nein. Eine Betriebsprüfung ist zunächst ein Prüfverfahren, kein Vorwurf. Risiken entstehen dort, wo steuerliche Bewertungen unterschiedlich ausgelegt werden.
Genau hier ist eine klare Argumentations- und Verfahrensstrategie entscheidend.
Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn ein Steuerbescheid auf einer rechtlich oder wirtschaftlich nicht tragfähigen Bewertung beruht.
Entscheidend ist nicht das Prinzip, sondern die Erfolgsaussicht und die wirtschaftliche Relevanz für den Unternehmer.
Lohnt sich eine Klage vor dem Finanzgericht?
Eine Klage ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich dann, wenn substanzielle Beträge, Grundsatzfragen oder strukturelle Weichenstellungen betroffen sind.
Ziel ist nicht Eskalation, sondern ein rechtlich belastbares und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis.
Welche Rolle spielt die Aussetzung der Vollziehung (AdV)?
Die AdV kann entscheidend sein, um Liquidität zu sichern, solange ein Einspruchs- oder Klageverfahren läuft.
Sie verhindert, dass strittige Steuerbeträge sofort gezahlt werden müssen, obwohl die rechtliche Klärung noch aussteht.
Kann JUHN Partner auch eingeschaltet werden, wenn ich bereits einen Steuerberater habe?
Ja. JUHN Partner wird häufig ergänzend als Second Opinion oder zur gezielten Verfahrensführung hinzugezogen. Die Zusammenarbeit erfolgt diskret, fallbezogen und in Abstimmung mit bestehenden Beratern.
Wie hoch ist der Aufwand für mich als Unternehmer?
Der Aufwand für Unternehmer wird bewusst gering gehalten. Ziel der Begleitung ist es, Verfahren zu strukturieren, Kommunikation zu bündeln und Entscheidungswege klar aufzubereiten – damit Sie informiert bleiben, ohne operativ gebunden zu sein.
