Steuerstrategien für den Mittelstand

Steuerhinterziehung & Selbstanzeige

Rechtssichere Selbstanzeige mit klarer Struktur, diskreter Umsetzung und dem Ziel vollständiger strafrechtlicher Entlastung.

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„Entscheidend ist nicht der Fehler – sondern wie strukturiert und konsequent man ihn korrigiert.“

Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB

Eine Selbstanzeige ist kein Formalakt – sondern eine strategische Korrekturentscheidung.

Die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) ist der gesetzlich geregelte Weg zurück in die steuerliche Ordnung. Voraussetzung ist die vollständige, rechtzeitige und korrekte Offenlegung aller relevanten Sachverhalte.

Das bedeutet: Sämtliche Besteuerungszeiträume, Einkunftsquellen sowie Zinsen und Nebenleistungen müssen präzise ermittelt und nachvollziehbar aufbereitet werden. Bereits formale oder inhaltliche Fehler können die Wirksamkeit gefährden.

JUHN Partner übernimmt die strukturierte Aufarbeitung, erstellt vollständige Nacherklärungen und koordiniert die Kommunikation mit den Finanzbehörden – mit dem Ziel einer rechtssicheren und dauerhaft tragfähigen Bereinigung.

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Rechtzeitig handeln heißt, Kontrolle zu behalten.

Das Thema betrifft Unternehmer und Privatpersonen, wenn steuerlich relevante Sachverhalte nicht oder nicht zutreffend erklärt wurden. Besonders bei internationalen Bezügen, digitalen Vermögenswerten oder komplexen Beteiligungen ist eine frühzeitige und präzise Risikoanalyse entscheidend.

Typische Konstellationen sind insbesondere:

  • Nicht erklärte Auslandskonten oder Kapitalerträge
  • Kryptowährungen mit unvollständiger steuerlicher Erfassung
  • Vermietungseinkünfte oder Beteiligungserträge ohne vollständige Deklaration
  • Fehlbewertungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder komplexe Gesellschafterstrukturen
  • Alt-Sachverhalte, die vor einer Betriebsprüfung bereinigt werden sollen
Wer reinen Tisch macht, kann Sicherheit – und unternehmerische Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.

Eine professionell begleitete Selbstanzeige beendet einen schwebenden Zustand. Sie ersetzt Unsicherheit durch Klarheit und schafft eine belastbare rechtliche und steuerliche Grundlage. Für Unternehmer bedeutet das vor allem eines: wieder planbar entscheiden zu können – ohne latentes Strafrisiko, ohne drohende Eskalation im Hintergrund.

Die vollständige und strukturierte Bereinigung vergangener Sachverhalte sorgt für rechtliche Stabilität, transparente finanzielle Verhältnisse und eine klare Perspektive gegenüber Finanzbehörden, Banken und Geschäftspartnern. Reputation bleibt geschützt, persönliche Haftungsrisiken werden eingeordnet und begrenzt.

So wird aus einer belastenden Situation kein Dauerzustand, sondern ein sauber abgeschlossener Vorgang. Das Ergebnis ist nicht nur Straffreiheit, sondern unternehmerische Handlungsfähigkeit auf einer gesicherten Basis.

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Häufige Beratungsthemen bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung

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In steuerstrafrechtlich sensiblen Lagen schätzen unsere Mandanten die diskrete, vollständige und rechtssichere Aufbereitung der Selbstanzeige.

Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:

  • Vertrauliche Bestandsaufnahme und Prüfung der Selbstanzeigefähigkeit
  • Vollständige Ermittlung der Besteuerungszeiträume und Einkunftsquellen
  • Prüfung der Sperrgründe und des richtigen Zeitpunkts (§ 371 AO)
  • Erstellung der vollständigen Nacherklärung
  • Koordination der Kommunikation mit den Finanzbehörden
  • Begleitung bis zur rechtssicheren und dauerhaft tragfähigen Bereinigung

Entscheidend ist nicht der Fehler, sondern wie strukturiert und konsequent er korrigiert wird, mit dem Ziel vollständiger strafrechtlicher Entlastung. 

Unsere Videos zum Thema Steuerhinterziehung & Selbstanzeige

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Steuerhinterziehungen: Starke Verschärfung ab 2027 (keine Selbstanzeige mehr möglich)

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Airbnb & Bitcoin: Steuerhinterziehung droht!

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Verhalten bei Steuerfahndung – wie reagiert man richtig? | Steuerstrafrecht 7/7

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Strafbefreiende Selbstanzeige: Umfang, Ausschluss und Verjährung | Steuerstrafrecht 6/7

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Folgen der Steuerhinterziehung: Steuernachzahlung, Zinsen, Haftstrafe | Steuerstrafrecht 5/7

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Steuerhinterziehung: Tatbestandsmerkmale aktive und passive Handlung | Steuerstrafrecht 4/7

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Steuerhinterziehung: Täter, Mittäter, Beteiligte im Sinne des StGB | Steuerstrafrecht 3/7

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Wenn Steuerhinterziehung Strafe nach sich zieht: Grundlagen d. Strafzumessung | Steuerstrafrecht 2/7

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Grundlagen zum Steuerstrafrecht | Steuerstrafrecht 1/7

So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis.

Unsere Fallstudien:

Ich finde es wichtig, dass andere aus meinem Fall lernen können, deswegen teile ich meine Geschichte hier.

Kunde

Vor- & Nachname
Max
Position im Unternehmen
Krypto-Trader
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Ausgangssituation

Max, ein erfolgreicher Krypto-Trader, erzielte in kurzer Zeit rund 15 Mio. € realisierte Gewinne – gleichzeitig entstanden aber Verluste in vergleichbarer Höhe. Doch: Aufgrund einer gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkung (§ 20 Abs. 6 EStG) durfte er nur 20.000 € Verluste anrechnen, musste aber den gesamten Gewinn versteuern. Ergebnis: 4 Mio. € Steuerlast, kein Vermögen mehr – Privatinsolvenz drohte.

Ergebnis

  • 4 Mio. € Steuerforderung trotz Null-Gewinn identifiziert und rechtlich sauber aufgearbeitet
  • Selbstanzeige vermieden, mögliche Strafbarkeit ausgeschlossen
  • Einspruch eingelegt & Vollstreckung verzögert, um Zeit für Lösung zu gewinnen

Unsere Beiträge zum Thema Steuerhinterziehung & Selbstanzeige

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Häufige Fragen zu Steuerhinterziehung & Selbstanzeige

Wann wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend?

Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie vollständig, rechtzeitig und inhaltlich korrekt erfolgt (§ 371 AO).

Sie muss sämtliche noch nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig erfassen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Strafbefreiung ausschließen.

Was bedeutet „vollständig“ im Sinne der Selbstanzeige?

Vollständig bedeutet, dass alle betroffenen Besteuerungszeiträume und sämtliche bislang nicht erklärten oder unzutreffend erklärten Einkünfte offengelegt werden müssen. Dazu gehören auch Zinsen, Nebenleistungen und gegebenenfalls Hinterziehungszinsen (§ 235 AO). Eine Teiloffenlegung ist regelmäßig unwirksam.

Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn bereits eine Betriebsprüfung angekündigt wurde?

Entscheidend ist der Zeitpunkt der sogenannten „Tatentdeckung“. Wurde eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben oder liegen bereits konkrete Ermittlungen vor, kann die strafbefreiende Wirkung ausgeschlossen sein. Deshalb ist eine frühzeitige Prüfung der Situation wesentlich.

Welche finanziellen Folgen hat eine Selbstanzeige?

Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern fallen regelmäßig Zinsen und gegebenenfalls Zuschläge an. Die genaue Belastung hängt vom Einzelfall, vom Zeitraum und von der Höhe der Beträge ab. Ziel ist eine transparente und belastbare Gesamtrechnung vor Einreichung der Anzeige.

Wie lange können Sachverhalte rückwirkend betroffen sein?

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt in Fällen der Steuerhinterziehung in der Regel fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre.

Steuerlich können darüber hinaus längere Festsetzungsfristen gelten. Eine präzise Analyse der Verjährung ist daher zwingend erforderlich.

Betrifft eine Selbstanzeige nur Privatpersonen?

Nein. Auch Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter können betroffen sein – etwa bei verdeckten Gewinnausschüttungen, internationalen Sachverhalten, Beteiligungsstrukturen oder nicht erklärten Kapitaleinkünften. Die persönliche Haftung ist dabei gesondert zu prüfen.

Warum sollte eine Selbstanzeige nicht ohne spezialisierte Begleitung erfolgen?

Die gesetzlichen Anforderungen sind hoch und formale Fehler können zur Unwirksamkeit führen. Eine strukturierte Vorbereitung, vollständige Dokumentation und koordinierte Kommunikation mit den Finanzbehörden sind entscheidend, um Straffreiheit und rechtliche Stabilität zu erreichen.

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60 Minuten Mehrwert. Individuell für Ihre Situation.

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  1. Strukturierte Analyse Ihrer Ausgangssituation

    Wir erfassen Ihre aktuelle Unternehmens- und Vermögensstruktur und identifizieren relevante steuerliche Handlungsfelder.

  2. Gestaltungsansätze mit fachlicher Einordnung

    Sie erhalten erste belastbare Lösungswege – rechtssicher, realistisch und auf Ihre Ziele abgestimmt.

  3. Steuerliche Hebel für Ihre Situation

    Welche steuerlichen Vorteile sind möglich und welche Schritte sind erforderlich inklusive Honorar und Zeitplan.

  4. Konkrete Handlungsempfehlungen

    Nach dem Termin wissen Sie, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist – strukturiert und transparent.

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