„Strafbefreiung durch Selbstanzeige. Entscheidend ist eine strukturierte und konsequente Korrektur.“
Prof. Dr. Christoph Juhn LL.M./StB
Selbst bei größtmöglicher Sorgfalt kann es versehentlich passieren, dass Steuern hinterzogen werden. Solange die Tat vom Finanzamt noch nicht entdeckt wurde, besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.
In der Praxis wird zwischen zwei Formen unterschieden: der Steuerhinterziehung durch aktives Tun, also der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung, und der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, wenn eine erforderliche Steuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird.
Gerade Unternehmer treffen erhebliche steuerliche Mitwirkungspflichten. Neben 12x Lohnsteueranmeldungen, 12x Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der persönlichen Einkommensteuererklärung sind regelmäßig auch E-Bilanz, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung abzugeben. Häufig nicht nur für ein Unternehmen, sondern für mehrere Gesellschaften innerhalb einer Holdingstruktur.
Natürlich können hierbei Fehler passieren, die das Finanzamt als Steuerhinterziehung werten könnte. Im schlimmsten Fall drohen nicht nur Steuernachzahlungen und ein Steuerstrafverfahren, sondern auch Geld- und Freiheitsstrafen.
Unsere Steuerberater und Fachanwälte begleiten Sie dabei äußerst diskret, strukturiert und mit dem Ziel einer rechtssicheren Bereinigung.
Kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige noch in Betracht, kann diese gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Wichtig ist, dass alle gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige erfüllt und die hinterzogenen Steuern, Hinterziehungszinsen sowie gegebenenfalls weitere Nachzahlungen an das Finanzamt entrichtet werden.
Hierfür ist es entscheidend, dass Steuerberater (für die Ermittlung der richtigen Steuer) und Rechtsanwälte (für die strafrechtliche Wirksamkeit der Selbstanzeige) zusammenarbeiten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Selbstanzeige vollständig, rechtzeitig und strafrechtlich wirksam erfolgt.
Aktuell ist die strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich. Nach den derzeit diskutierten gesetzlichen Änderungen könnte sich dies jedoch künftig ändern. Wer steuerlich relevante Sachverhalte bereinigen möchte, sollte daher nicht auf spätere Gesetzesänderungen warten. Nach aktueller Rechtslage ist eine strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich noch bis Ende 2026 möglich.
Manchmal ist es problematisch, wenn Sie Ihren „Haus- und Hofsteuerberater“ mit der Korrektur der Einkünfte beauftragen. Viele Mandanten beauftragen daher punktuell unsere externe Kanzlei, bei diesem sensiblen Thema zu beraten. Uns ist zudem wichtig, dass wir sie gegenüber dem Finanzamt nicht als „Straftäter“ darstellen und die Nacherklärung nicht als „Selbstanzeige“ bezeichnet wird.
Daher erklären wir gegenüber dem Finanzamt immer: „Als externe Spezialkanzlei haben wir den Sachverhalt … unseres Mandanten … erneut geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die steuerpflichtigen Einkünfte um … € nachträglich zu erhöhen sind. Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Wir haben daher keine Bedenken, wenn Sie von Amts wegen die Einkünfte entsprechend anpassen, und bitten den Mehraufwand zu entschuldigen“.
Das machen wir bewusst, um ihr Image beim örtlich zuständigen Finanzamt bestmöglich zu wahren. Dennoch ist das Schriftstück inhaltlich so aufgebaut, dass es alle Anforderungen an eine Selbstanzeige erfüllt.
Häufige Beratungsthemen bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige
Steuerhinterziehung und Selbstanzeige: Spezialisierte Steuerberatung & Rechtsberatung
Alles aus einer Hand – Als Mandant profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Beratungsansatz über alle Phasen hinweg:
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Vertrauliche Bestandsaufnahme und Prüfung der Selbstanzeigefähigkeit
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Vollständige Ermittlung der Besteuerungszeiträume und Einkunftsquellen
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Prüfung der Sperrgründe und des richtigen Zeitpunkts (§ 371 AO)
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Erstellung der vollständigen Nacherklärung
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Koordination der Kommunikation mit den Finanzbehörden
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Begleitung bis zur rechtssicheren und dauerhaft tragfähigen Bereinigung
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Entscheidend ist nicht der Fehler, sondern wie strukturiert und konsequent er korrigiert wird, mit dem Ziel vollständiger strafrechtlicher Entlastung.
So funktioniert steuerliche Gestaltung in der Praxis
Unsere Fallstudien:
Kunde
Ausgangssituation
Max, ein erfolgreicher Krypto-Trader, erzielte in kurzer Zeit rund 15 Mio. € realisierte Gewinne – gleichzeitig entstanden aber Verluste in vergleichbarer Höhe. Doch: Aufgrund einer gesetzlichen Verlustverrechnungsbeschränkung (§ 20 Abs. 6 EStG) durfte er nur 20.000 € Verluste anrechnen, musste aber den gesamten Gewinn versteuern. Ergebnis: 4 Mio. € Steuerlast, kein Vermögen mehr – Privatinsolvenz drohte.Ergebnis
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4 Mio. € Steuerforderung trotz Null-Gewinn identifiziert und rechtlich sauber aufgearbeitet
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Selbstanzeige vermieden, mögliche Strafbarkeit ausgeschlossen
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Einspruch eingelegt & Vollstreckung verzögert, um Zeit für Lösung zu gewinnen
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Kunde
Ausgangssituation
Nach dem Verkauf zahlreicher operativer Tochtergesellschaften bestand die Unternehmensgruppe im Kern aus Verwaltungsvermögen (Wertpapiere in der Holding, Immobilienanteile mit Nießbrauchrechten sowie eine kleine operative Makler-GmbH). Ziel des Gesellschafters mit drei Kindern: Auswanderung ohne Wegzugsbesteuerung, laufende Gewinne steueroptimiert thesaurieren und das Vermögen ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation beziehungsweise eine Familienstiftung übertragen, konfliktfrei und dauerhaft geregelt.Ergebnis
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Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG vermieden
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Gewinnausschüttung ins Ausland mit nur 1,5 % Steuerbelastung strukturiert
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Übertragung auf liechtensteinische Stiftung ohne Schenkung- und Erbschaftsteuer
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Unsere Beiträge zum Thema Steuerhinterziehung & Selbstanzeige
Häufige Fragen zu Steuerhinterziehung & Selbstanzeige
Wann wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend?
Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie vollständig, rechtzeitig und inhaltlich korrekt erfolgt (§ 371 AO).
Sie muss sämtliche noch nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig erfassen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Strafbefreiung ausschließen.
Was bedeutet „vollständig“ im Sinne der Selbstanzeige?
Vollständig bedeutet, dass alle betroffenen Besteuerungszeiträume und sämtliche bislang nicht erklärten oder unzutreffend erklärten Einkünfte offengelegt werden müssen. Dazu gehören auch Zinsen, Nebenleistungen und gegebenenfalls Hinterziehungszinsen (§ 235 AO). Eine Teiloffenlegung ist regelmäßig unwirksam.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn bereits eine Betriebsprüfung angekündigt wurde?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der sogenannten „Tatentdeckung“. Wurde eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben oder liegen bereits konkrete Ermittlungen vor, kann die strafbefreiende Wirkung ausgeschlossen sein. Deshalb ist eine frühzeitige Prüfung der Situation wesentlich.
Welche finanziellen Folgen hat eine Selbstanzeige?
Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern fallen regelmäßig Zinsen und gegebenenfalls Zuschläge an. Die genaue Belastung hängt vom Einzelfall, vom Zeitraum und von der Höhe der Beträge ab. Ziel ist eine transparente und belastbare Gesamtrechnung vor Einreichung der Anzeige.
Wie lange können Sachverhalte rückwirkend betroffen sein?
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt in Fällen der Steuerhinterziehung in der Regel fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre.
Steuerlich können darüber hinaus längere Festsetzungsfristen gelten. Eine präzise Analyse der Verjährung ist daher zwingend erforderlich.
Betrifft eine Selbstanzeige nur Privatpersonen?
Nein. Auch Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter können betroffen sein – etwa bei verdeckten Gewinnausschüttungen, internationalen Sachverhalten, Beteiligungsstrukturen oder nicht erklärten Kapitaleinkünften. Die persönliche Haftung ist dabei gesondert zu prüfen.
Warum sollte eine Selbstanzeige nicht ohne spezialisierte Begleitung erfolgen?
Die gesetzlichen Anforderungen sind hoch und formale Fehler können zur Unwirksamkeit führen. Eine strukturierte Vorbereitung, vollständige Dokumentation und koordinierte Kommunikation mit den Finanzbehörden sind entscheidend, um Straffreiheit und rechtliche Stabilität zu erreichen.
