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Vorteile der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist als Personengesellschaft eine besondere Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht. Sie kombiniert die steuerlichen Vorteile einer Kommanditgesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH. Hierzu sind zwei Gesellschaften zu gründen, nämlich eine KG und eine Komplementär-GmbH. Aufgrund dieser aufwändigen Struktur (sowohl bei der Gründung als auch bei der laufenden Buchhaltung) wird die GmbH Co. KG nur in ausgewählten Steuermodellen eingesetzt.

In der steuerrechtlichen Gestaltungsberatung nutzen wir die Rechtsform der GmbH & Co. KG besonders häufig, um Umwandlungsvorgänge besonders einfach und steuerneutral gestalten zu können. Schließlich bietet die GmbH & Co. KG hier erhebliche Vorteile gegenüber der GmbH. Richtig eingesetzt, können mit Personengesellschaften zudem Steuervorteile bei Immobilien sowie bei der Grunderwerbsteuer und der Gewerbesteuer genutzt werden.

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