wie man sie steuerneutral auflöst

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Risiko Betriebsaufspaltung erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Betriebsaufspaltung auflösen: wie eine doppelte Holding dabei hilft

Eine Betriebsaufspaltung ist für GmbH-Gesellschafter ein ernstzunehmendes Risiko. Doch oft entdeckt man eine Betriebsaufspaltung erst, wenn man durch Verkauf oder Übertragung einen steuerpflichtigen Vorgang auslöst. Dabei kann man eine Betriebsaufspaltung auch steuerneutral auflösen. Dazu nutzt man eine doppelstöckige Holding, bei der die oberste Gesellschaft, eine GmbH & Co. KG, die Wirtschaftsgüter übernimmt, die die Betriebsaufspaltung ausgelöst hatten.

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Unser Video: Auflösung einer Betriebsaufspaltung

In diesem Video erklären wir, wie man mit einer doppelten Holding eine klassische Betriebsaufspaltung neutralisiert und für die Zukunft plant.

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Inhaltsverzeichnis


1. Betriebsaufspaltung auflösen – Einleitung

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben am Anfang ihrer Erfolgsgeschichte schlicht eine brillante Idee. Man könnte meinen, es ist eine Idee, die ultimativ dazu dienen soll, die Welt, in der wir leben, ein wenig zu verbessern. Denn wenn das Angebot, das man demnächst entwickeln und vermarkten möchte, keinen Vorteil bietet, wird sich auch niemand dafür begeistern.

Man gründet also ein Unternehmen. Oft findet die initiale Tätigkeitsphase in den eigenen vier Wänden statt. Hat man zuvor steuerlichen Rat eingeholt, gründet man gleich von Anfang an eine GmbH. Denn die GmbH schützt das eigene Privatvermögen vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter. Kaum jemand ist nämlich dazu bereit, das Risiko einer Privatinsolvenz einzugehen. Aber aus genau dieser Konstellation, der Tätigkeit vom eigenen Zuhause aus in der Rechtform einer GmbH, erwächst ein weiteres Risiko, nämlich eine Betriebsaufspaltung.

2. Was ist eine Betriebsaufspaltung und wie entsteht sie?

Der Begriff Betriebsaufspaltung ist kein feststehender Begriff, der aus Steuergesetzen hervorgeht. Vielmehr handelt es sich dabei um einen Sachverhalt, den Richter am Bundesfinanzhof (BFH) vor langer Zeit aus der Anwendung der Steuergesetze postulierten. Es ist fraglich, ob der folgende Umstand vom Gesetzgeber jemals in dieser Form beabsichtigt war. Dennoch hat er nun zum Teil drastische steuerliche Folgen. Denn das Auflösen einer Betriebsaufspaltung führt zur Aufdeckung stiller Reserven aus dem Privatvermögen heraus.

Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn ein Wirtschaftsgut sich zwar im Privatvermögen eines GmbH-Gesellschafters befindet, aber der GmbH überlassen wird, weil er für den Betrieb eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Die BFH-Richter erkannten, dass der GmbH-Gesellschafter sich bei der Überlassung dieser Betriebsgrundlage faktisch wie ein Einzelunternehmer verhält. Außerdem entsteht eine feste Verbindung zwischen der GmbH und dieser wesentlichen Betriebsgrundlage, denn ohne sie wäre die GmbH unfähig, ihre Ziele zu verfolgen. Ein Beispiel hierfür ist das Zurückhalten eines Patents auf privater Ebene, obwohl dies für den GmbH-Betrieb wesentlich wäre. Ähnlich ist es bei der Überlassung von Betriebsgrundstücken. Selbst ein kleines Büro für die Geschäftsführung oder zur Verwaltung kann davon betroffen sein. Tatsächlich ist die Liste potentieller Problemfälle ziemlich umfangreich.

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Haben Sie Fragen zur Auflösung einer Betriebsaufspaltung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

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3. Die Stunde der Wahrheit: Betriebsauflösung unfreiwillig auflösen

Hat also eine Betriebsaufspaltung negative Folgen? Zu Beginn, wenn das betriebsnotwendige Wirtschaftsgut an die GmbH überlassen wird, zeigen sich noch keine steuerlichen Folgen. Sehr oft erkennen die Unternehmer gar keine Auswirkungen. Schließlich glauben sie ja, es wäre ihr gutes Recht als Eigentümer, mit dem Wirtschaftsgut zu machen, was immer sie damit vorhaben. Doch verstecken sich die steuerlichen Folgen dabei sehr geschickt. Erst wenn die Übertragung des Wirtschaftsguts oder der GmbH erfolgt, sei es durch Verkauf, Umwandlung, Schenkung oder gar Erbschaft, findet eine Auflösung der Betriebsaufspaltung statt. Diese ist dann allerdings ganz überraschend steuerpflichtig. Denn wenn sie die Betriebsaufspaltung auflösen, darf und muss das Finanzamt davon ausgehen, dass das Wirtschaftsgut praktisch der GmbH gehörte. Der Status als Privateigentum wird damit durchbrochen.

Welche Folgen hat also das Auflösen der Betriebsaufspaltung? Die Übertragung gilt nun als ein steuerpflichtiger Vorgang. Und was unterliegt der Steuer? Richtig, der Gewinn. Wenn sich im Laufe der Zeit der Wert des Wirtschaftsguts erhöht hat, haben sich stille Reserven gebildet. Diese werden nun als fingierter Gewinn versteuert. Ob dabei wirklich eine Zahlung und somit ein Liquiditätszufluss stattgefunden hat, ist dabei unerheblich.

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Fachberatung zur Gründung von Holdingstrukturen

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4. Wie wir eine latente Betriebsaufspaltung auflösen

Was wären wir für eine Steuerberatungskanzlei, die nur auf ein potentielles Problem hinweisen würde, aber keine Lösung anböte? Welche Charakterisierung Ihnen auch immer dazu einfallen mag, sie ist irrelevant. Schließlich kennen wir den Ausweg. Beschreiben wir nun also, wie man eine Betriebsaufspaltung steuerneutral auflösen kann.

Wie zuvor geschildert, hat der Unternehmer oder die Unternehmerin bereits eine GmbH gegründet. Zufällig erfährt sie oder er, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Zum Glück fand noch keine Übertragung des Wirtschaftsguts statt. Ein weiterer Glücksfall besteht darin, dass man uns um Rat fragt. Wir empfehlen den Aufbau einer doppelstöckigen Holding. Dabei handelt es sich bei der obersten Muttergesellschaft um eine GmbH & Co. KG, der eine Holding-GmbH gehört, die wiederum eine oder mehrere operative GmbHs hält.

Zuerst gründen wir die GmbH & Co. KG. Ist diese gegründet, gründet sie nun als Tochtergesellschaft eine GmbH. Diese brauchen wir sogleich als Holding für unser bereits bestehendes Unternehmen. Denn danach legen wir unsere Anteile an der operativen GmbH in diese Holding-GmbH ein. Nun übertragen wir das Wirtschaftsgut, das die Betriebsaufspaltung ausgelöst hat, aus dem Privatvermögen auf die GmbH & Co. KG. Da dies steuerneutral möglich ist, konnten wir die Betriebsaufspaltung zur Zufriedenheit unserer Mandanten in Wohlgefallen auflösen.

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Ebenfalls interessant: was ist eine Betriebsaufspaltung?

In diesem Video erklären wir, was eine Betriebsaufspaltung ist, wie sie entsteht und welche steuerliche Folgen sie hat.

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5. So kann man eine Betriebsaufspaltung auflösen – Fazit

Die Übertragung des Wirtschaftsguts auf die GmbH & Co. KG ist nur darum steuerneutral, weil man hierbei Wirtschaftsgüter in eine Personengesellschaft einbringt. Eine solche Einbringung kann nämlich gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 UmwStG zu Buchwerten erfolgen. Sie ist somit steuerneutral möglich. Gleichzeitig bleibt die gewerbliche Qualifizierung erhalten, obwohl die Betriebsaufspaltung durch die Übertragung aufgelöst wird.

Handelt es sich bei dem fraglichen Wirtschaftsgut um eine Immobilie, ist ihre Einbringung auf die GmbH & Co. KG auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Denn die Übertragung von Grundstücken auf eine Personengesellschaft kann ohne Grunderwerbsteuer erfolgen. Hierbei muss man aber einige Voraussetzungen beachten.

Darüber hinaus haben wir nun eine doppelte Holdingstruktur etabliert, die, bei entsprechend erforderlicher Substanz, zukünftig dafür sorgt, dass man steuerfrei ins Ausland auswandern kann. Denn wer Mitunternehmer einer Personengesellschaft ist, den betreffen keine Regelungen zur Wegzugsteuer.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Aufbau steueroptimierter Unternehmensstrukturen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zur GmbH-Gründung
  2. Frühzeitige Warnung vor dem Risiko von Betriebsaufspaltungen
  3. Beratung zur Wahl der individuell sinnvollsten Rechtsform (GmbH vs. GmbH & Co. KG)
  4. Empfehlungen zur steueroptimierten Besteuerung der GmbH

GmbH & Co. KG

  1. Erläuterung der Vorteile einer doppelten Holding mit einer GmbH & Co. KG an der Spitze
  2. Nutzung von Steuervorteilen bei der Immobilienbesteuerung

Umwandlungen

  1. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen, insbesondere zur steuerneutralen Einbringung

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:


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