Gewinnausschüttung ohne Steuer

Kombination zweier Optionen

Kombination zweier Optionen erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Steuerfreie Gewinnausschüttungen: so geht es

Um steuerfreie Gewinnausschüttungen zu realisieren sind zwei verschiedene Steuergestaltungen zu kombinieren. Einerseits nimmt man die Gewinnausschüttung per Teileinkünfteverfahren vor. So bleiben schon 40 % der Gewinnausschüttung steuerfrei. Den Rest reduzieren wir, indem wir einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von 60 % des steuerpflichtigen Gewinns nutzen. Dazu erwerben wir Photovoltaikanlagen, weil diese als Gewerbebetrieb die Bedingungen des § 7g EStG zur Gewährung des IAB erfüllen.

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Unser Video: Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuer

In diesem Video erklären wir, wie man geschickt steuerfreie Gewinnausschüttungen aus einer GmbH erzielen kann.

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Inhaltsverzeichnis


1. Steuerfreie Gewinnausschüttungen – Einleitung

Eine GmbH ist besonders vorteilhaft, weil sie gleich in mehrfacher Hinsicht Vorteile erbringt. Der für viele Unternehmer wesentlichste ist sicherlich die Haftungsbeschränkung. So unterliegt nur das Unternehmensvermögen etwaigen Forderungen durch Dritte. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist also weitestgehend vor fremdem Zugriff geschützt. Der zweite bedeutende Vorteil einer GmbH ist dann aber schon ein steuerlicher. So müssen die Gewinne der GmbH zunächst auf Unternehmensebene versteuert werden. Dazu fallen derzeit 15 % Körperschaftsteuer und etwa ebenso viel Gewerbesteuer an. Rechnen wir also mit einer Unternehmensteuer von insgesamt 30 %. Würden wir stattdessen mit einer Personengesellschaft Gewinne erwirtschaften, müsste man sie auf privater Ebene mit Einkommensteuer versteuern. Bei dieser progressiven Besteuerung beträgt der höchste Steuersatz 45 %. Wer also den Gewinn im eigenen Unternehmen reinvestieren möchte, ist mit einer GmbH deutlich besser beraten.

Wenn aber eines Tages der Gewinn aus der GmbH ausgeschüttet werden soll, fällt auf privater Ebene Kapitalertragsteuer an. Diese liegt pauschal bei 25 %, wobei zusätzlich noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzukommen können. Zusammen mit der Körperschaftsteuer der GmbH liegen wir also auch hierbei bei einer Gesamtsteuer von ungefähr 50 %. Und doch schaffen wir es, die Gewinnausschüttung ganz ohne Steuern vorzunehmen. Dazu brauchen wir zwei steuerliche Ansätze.

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2. Steuerfreie Gewinnausschüttungen durch Teileinkünfteverfahren

Der erste ist, dass wir die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuer vornehmen. Jetzt mögen sich steuerliche Laien fragen, wie das gehen soll, da wir doch noch vor wenigen Zeilen auf das unbedingte Erfordernis hierzu verwiesen hatten. Tatsächlich existiert mit dem sogenannten Teileinkünfteverfahren eine im Einkommensteuerrecht verankerte Alternative zur Kapitalertragsteuer. Dabei geht man so vor, dass nur 60 % der Gewinnausschüttung steuerpflichtig sind. Dieser Teil der Gewinnausschüttung unterliegt der regulären Einkommensbesteuerung. Somit kann bei hohen Beträgen durchaus der höchste Steuersatz Anwendung finden, sodass folglich ebenfalls mit einer Gesamtsteuer von etwa 50 % zu rechnen ist. Wir brauchen also einen weiteren Hebel, um von dieser Spitzenbesteuerung herunterzukommen.

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Fachberatung zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen

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3. Steuerfreie Gewinnausschüttungen dank Investitionsabzugsbetrag

Um insgesamt steuerfreie Gewinnausschüttungen zu erzielen, müssen wir also den verbleibenden steuerpflichtigen Gewinnanteil von 60 % eliminieren. Das gelingt uns durch Investitionen in einen Gewerbebetrieb. Denn wenn wir eine solche Investition vornehmen, dann können wir, unter gewissen Voraussetzungen, einen Teil davon steuerlich abziehen. Der Fachbegriff hierfür ist Investitionsabzugsbetrag (kurz IAB).

Mit dem IAB kann man bis zu drei Jahre im Voraus Investitionen zu einem großen Teil vom laufenden Einkommen abziehen. Dass dabei die Investitionen erst in der Zukunft stattfinden, ist für uns der Schlüssel, um steuerfreie Gewinnausschüttungen zu erzielen. Denn in unserem Modell entspricht die Höhe des IAB dem Betrag, der beim Teileinkünfteverfahren eigentlich steuerpflichtig ist (60 % der Gewinnausschüttung). Auf diese Weise generieren wir praktisch steuerfreie Gewinnausschüttungen.

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Thematisch ergänzendes Video: Besteuerung von PV-Anlagen

In diesem Video erklären wir, wie man in Photovoltaikanlagen investiert und dabei erfolgreich und langfristig Steuern sparen kann.

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4. Gewinne steuerfrei ausschütten – Fazit

Dies ist ein Weg, mit dem man steuerfreie Gewinnausschüttungen vornehmen kann. Dabei muss man aber eine Vielzahl an Regelungen beachten. Insbesondere die Anwendung des IABs ist für Laien eine sehr komplexe Materie, die mit vielen besonderen Vorschriften verbunden ist. Ein IAB kann aber auch weitere Steuervorteile bieten, nämlich durch Sonderabschreibungen von erheblicher Höhe. Daher sollte man sich durchaus einmal näher mit den Bedingungen und der Anwendung des IABs beschäftigen. Wir beraten Sie hierzu selbstverständlich sehr gerne. Rufen Sie uns also gleich an.


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Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum nationalen und internationalen Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Optimieren von Gewinnausschüttungen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

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  1. Allgemeine Beratung zur Nutzung von Verlustvorträgen
  2. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz.


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