Steuerberater für Ärzte und MVZ

Steuerberater für Ärzte und MVZ erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Steuerberater für Ärzte und MVZ

In keiner anderen Branche ist spezialisierte Steuerberatung so wichtig wie für niedergelassene Ärzte und für Medizinische Versorgungszentren. Unsere spezialisierten Steuerberater für Mediziner sichern unseren Mandanten wertvolle Vorteile bei der Steuergestaltung und optimieren die laufende Steuerberatung durch neue Prozesse. Bei Bedarf erfolgt der Austausch von Belegen online über die digitale DATEV-Schnittstelle.


1. Steuerliche Besonderheiten bei selbstständigen Ärzten und MVZ

1.1. Einkommensteuer

Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit unterliegen der tariflichen Einkommensteuer. Diese beträgt zwischen 0 und 45 Prozent. Gut zu merken ist der sogenannte Spitzensteuersatz von 42 Prozent; er findet Anwendung auf Einkommen zwischen EUR 53.000 und EUR 250.000.

1.2. Gewerbesteuer & Umsatzsteuer

Als Freiberufler sind Ärzte und Zahnärzte von der Gewerbesteuer befreit. Ebenfalls sind die allermeisten heilberuflichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den steuerlichen Besonderheiten bei Ärzten.

Sie sind selbständiger Arzt und
suchen einen Steuerberater?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

2. Steueroptimierte Strategien für die Arzt-Praxis

2.1. Die richtige Rechtsform

Für Ärzte scheidet die Rechtsform von Kapitalgesellschaften aus. Damit kommt weder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), noch eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) in Frage. Dies liegt zum einen in berufsrechtlichen Restriktionen begründet. Aber auch steuerlich sind diese Rechtsformen ungünstig, da hier die Gewerbesteuerbefreiung für Freiberuflicher nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

Als „Einzelkämpfer“ ist das Einzelunternehmen zu empfehlen. Hier nutzen Sie sämtliche steuerliche Vorteile.

Sofern Sie sich zu zweit oder mit mehreren Kollegen zusammenschließen möchten, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) empfehlenswert.

2.2. Bei Personengesellschaften sind gewerbliche Tätigkeiten tunlichst zu vermeiden

Damit die Gewerbesteuerfreistellung nicht versagt wird, darf eine Freiberufler-Personengesellschaft nur die medizinische Versorgung erbringen. Sollte die Personengesellschaft zusätzlich noch andere gewerbliche Tätigkeiten erbringen, würde dies die medizinische Tätigkeit „infizieren“ und damit sämtliche Einnahmen der Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig machen.

2.3. Regelmäßige Buchhaltungen und strategisches Herbstgespräch

Wir erstellen für Sie die monatliche Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnungen sowie die Jahressteuererklärung. Dabei liegt unser Schwerpunkt nicht auf der reinen Steuerberechnung, sondern wir verstehen uns als Ihr strategischen Partner und setzen die Beratung in den Vordergrund.

Auf der Basis dieser monatlichen Buchhaltung werden wir in regelmäßigen Beratungsterminen die laufende Besteuerung überwachen und im strategischen Herbstgespräch die Gestaltungspotentiale zum Jahresende nutzen.

2.4. Optimierung des Nettolohns bei Mitarbeitern

Durch geschickte Gestaltungen kann der Nettolohn Ihrer Mitarbeiter erhöht werden, gleichwohl der Bruttolohn und damit die Arbeitgeberbelastung unverändert bleibt. Hierzu nutzen wir u. a. die 450-EUR-Basis, die Gleitzonenregelung, die 44-EUR-Grenze und den Fahrtkostenzuschuss aus. Sprechen Sie uns gerne an.


Steuerberater für Ärzte & Mediziner

Unsere Steuerkanzlei hat sich auf die Beratung von Medizinern insbesondere von Ärzten spezialisiert. Wir beraten Heilberufe verschiedener Richtungen, u. a.:

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Allgemeinmediziner, Anästhesisten, Augenärzte, Angiologe, Chirurgen, Diabetologe, Endokrinologe, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Facharzt für Strahlentherapie, Frauenärzte, Gastroenterologe, Geriater, Hämatologe, Hausärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Hautärzte, Humangenetiker, Internisten, Kardiologe, Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater, Laborärzte, Lungenärzte, Magen-Darm-Arzt, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Nephrologe, Nervenärzte, Neurologen, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Onkologe, Orthopäden, Pathologen, Psychotherapeuten, Psychiater, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologen, Rheumatologe, Transfusionsmediziner, Physiotherapeuten, Zahnärzte und Urologen.

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Erstberatungs_Termin

Ihr Erstberatungstermin – Klarheit für steuerliche Entscheidungen

60 Minuten Mehrwert. Individuell für Ihre Situation.

Strukturierte Analyse Ihrer Ausgangssituation

Wir erfassen Ihre aktuelle Unternehmens- und Vermögensstruktur und identifizieren relevante steuerliche Handlungsfelder.

Gestaltungsansätze mit fachlicher Einordnung

Sie erhalten erste belastbare Lösungswege – rechtssicher, realistisch und auf Ihre Ziele abgestimmt.

Steuerliche Hebel für Ihre Situation

Welche steuerlichen Vorteile sind möglich und welche Schritte sind erforderlich inklusive Honorar und Zeitplan.

Konkrete Handlungsempfehlungen

Nach dem Termin wissen Sie, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist – strukturiert und transparent.

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