Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen

Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

Termin vereinbaren
Mehr erfahren

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen

Im Erbfall muss jeder Erbe eine eigene Erbschaftsteuererklärung abgeben. Hier ist spezielle Beratung besonders wichtig. Zuständig ein besonderes Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt und nicht das Wohnsitzfinanzamt. 

Unser Video:
Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

In diesem Video erklären wir Ihnen alles, was sie zur Erbschafts- und Schenkungsteuer wissen müssen.

1. Anzeigefrist nach § 30 ErbStG

Jeder Erbe muss das Finanzamt über den Erbanfall mit einer ordentlichen Anzeige nach § 30 ErbStG informieren. Die Frist hierzu beträgt nach § 30 ErbStG drei Monate und beginnt, sobald der Erbe Kenntnis vom Erbanfall hat. Zuständig ist nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern das Erbschaftsteuerfinanzamt.


2. Abgabefrist für die Erbschaftsteuererklärung samt Bewertung

Grundsätzlich sind die Erben nicht verpflichtet, selbstständige und pro-aktiv eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen. Die Anzeige des Erbfalls nach § 30 ErbStG reicht zunächst. Doch meist fordert das Finanzamt den Erben anschließend auf, eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen. Hierzu müssen Sie mindesten eine Frist von einem Monat eingeräumt bekommen. Meist ist die Frist jedoch länger. Wir als Steuerberater können problemlos eine Fristverlängerung beantragen.

Ist Unternehmensvermögen (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften bzw. Personengesellschaften) oder Immobilienvermögen in der Erbmasse, ist zudem eine Bewertung nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmen. Für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung benötigen Sie unbedingt professionelle Hilfe, um Fehler zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zur
Erbschaftsteuererklärung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Zuständiges Erbschaftsteuerfinanzamt

Steuerberater vor Ort: Für die Region Bonn, Köln, Düren, Aachen, Königswinter, Sankt Augustin, Troisdorf, Euskirchen, Bad Honnef, Hennef, Bergisch Gladbach, Brühl, Bergheim sowie Eschweiler ist das Finanzamt Aachen-Stadt für Erbfälle und Schenkungsfälle zuständig:

Finanzamt Aachen-Stadt

Krefelder Str. 210
52070 Aachen

Tel. 0241 469-0
Service@FA-5201.fin-nrw.de
http://www.finanzamt-Aachen-Stadt.de


4. Honorar: Was kostet eine Erbschaftsteuererklärung

Das Honorar und die Steuerberaterkosten für die Erbschaftsteuererklärung bestimmen sich dabei nach der StBVV und hängen vom vererbten Vermögen ab. Bei kleinem Vermögen, welches die Erbschaftsteuerfreibeträge gerade überschreitet (ca. EUR 500.000,00), beginnt die Gebühr bereits beispielsweise bei ca. EUR 1.500,00 und steigt dann mit zunehmender Erbmasse an.


5. Erbschaft & Selbstanzeige?

Nichts selten geht mit einer Erbschaft auch eine Selbstanzeige einher. Hierzu zwei Beispiele:

Der Erblasser hat Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung nicht erfasst. Der Erben übernimmt anschließend das Vermögen und kennt die Steuerhinterziehung des Erblassers. Der Erbe hat dann nach § 153 AO die Pflicht, für den Erben unverzüglich korrigierte Einkommensteuererklärung für die vorangegangenen 10 Jahre einzureichen. Diese gelten dann als Selbstanzeige. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, wird er selbst zum Steuerhinterzieher.

Der Erbe hat es unterlassen eine Erbschaft nach § 30 ErbStG dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Dann kann er auch später diese Informationspflicht nachholen. Das wird dann als Selbstanzeige gewertet.


Steuerberater für Erbschaften

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Vermögensnachfolge spezialisiert. Bei Erbfällen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
  2. Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  3. Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
  4. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
  5. Beratung zum Nießbrauchrecht

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:


Präsentation zum aktuellen Erbschaftsteuerrecht 2016

Wir halten regelmäßig Vorträge zum Erbrecht, zur Erbschaftsteuer sowie zur Schenkungsteuer. Einen Auszug aus unserer Präsentation steht Ihnen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.

Erstberatungs_Termin

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Ihre Ausgangssituation verstehen

Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

Passende Experten und Lösungswege

Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf, den zeitlichen Rahmen und die voraussichtlichen Honorare einer möglichen Beratung.

Abstimmungstermin buchen