Wegzugsbesteuerung erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was die Wegzugsbesteuerung ist und in welchen Fällen sie Anwendung findet.

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Wegzugsbesteuerung

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend ist die deutsche Wegzugsbesteuerung ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Steueransprüche des deutschen Staates. Sie soll gewährleisten, dass stille Reserven, die in Deutschland gebildet wurden, auch in Deutschland besteuert werden, selbst wenn die betroffene Person oder das Unternehmen das Land verlässt.


Was ist die Wegzugsbesteuerung?


Die deutsche Wegzugsbesteuerung, oft auch als Exit-Tax bezeichnet, zielt darauf ab, die Besteuerung von in Deutschland entstandener stillen Reserven sicherzustellen, wenn natürliche Personen oder Unternehmen ihren steuerlichen Wohnsitz aus Deutschland verlegen. Diese Regelung betrifft insbesondere Personen, die wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten. Sie ist in § 6 AStG geregelt.

Die Wegzugsbesteuerung gilt für Personen, die mindestens zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren und einen wesentlichen Anteil (mehr als 1%) an einer Kapitalgesellschaft besitzen. Die Regelung kann auch Unternehmen betreffen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung aus Deutschland verlegen.

Die Besteuerung bezieht sich auf die stillen Reserven in den Anteilen. Die Steuer bemisst sich an der Differenz zwischen dem Marktwert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs und den Anschaffungskosten.

Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere bei Wegzug innerhalb der EU oder des EWR, ist eine Steuerstundung möglich. Dies bedeutet, dass die Steuerzahlung aufgeschoben wird, bis die Anteile tatsächlich veräußert werden.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern können Einfluss auf die Wegzugsbesteuerung haben, indem sie regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat.

Die Wegzugsbesteuerung kommt mit dem EU-Recht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit in Konflikt. Sie darf daher nicht diskriminierend wirken, um EU-Rechtskonform zu sein.

Die Regelungen zielen darauf ab, die Besteuerung der in Deutschland entstandenen stillen Reserven sicherzustellen, bevor die betroffene Person oder das Unternehmen das Land verlässt und damit außerhalb des deutschen Steuerzugriffs gerät.

Betroffene Personen müssen ihre Wegzugspläne dem Finanzamt melden. In einigen Fällen ist eine spezielle Steuererklärung erforderlich.

Aufgrund der Komplexität dieser Regelungen ist professionelle steuerliche Beratung oft unerlässlich, um individuelle Umstände korrekt zu berücksichtigen.

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