Progressionsvorbehalt erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was der Progressionsvorbehalt ist, wann er Anwendung findet und warm er in Kritik steht.

Mandant werden
Mehr erfahren

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

Progressionsvorbehalt

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend stellt der Progressionsvorbehalt sicher, dass Personen, die neben ihrem steuerpflichtigen Einkommen steuerfreie Einkünfte haben, einen ihrem Gesamteinkommen angemessenen Steuersatz zahlen. Dies trägt dazu bei, das Steuersystem fair und ausgewogen zu gestalten.


Was ist der Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Er regelt die Berücksichtigung bestimmter Einkünfte, die selbst nicht der Einkommensteuer unterliegen, bei der Berechnung des Steuersatzes für andere, steuerpflichtige Einkünfte. Der Progressionsvorbehalt betrifft in der Regel Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder nach deutschen Steuergesetzen steuerfrei gestellt sind. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder bestimmte Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Progressionsvorbehalt soll dazu dienen, die Steuerlast bei Personen, die neben ihren steuerpflichtigen Einkünften auch steuerfreie Einkünfte beziehen zu verteilen. Die Idee dahinter ist, dass Personen mit höherem Gesamteinkommen einen angemessen höheren Steuersatz zahlen sollten, auch wenn Teile ihres Einkommens steuerfrei sind.

Hierfür werden die steuerfreien Einkünfte zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, um einen neuen, vorläufigen Gesamtbetrag der Einkünfte zu bilden. Auf diese Summe wird der Steuertarif angewendet, um den sogenannten hypothetischen Steuersatz zu ermitteln. Dieser hypothetische Steuersatz findet dann auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen Anwendung, nicht auf das gesamte Einkommen inklusive der steuerfreien Teile.

Nehmen wir an, eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und zusätzlich 10.000 Euro Arbeitslosengeld erhalten. Das Arbeitslosengeld ist an sich steuerfrei, wird aber aufgrund des Progressionsvorbehalts in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen:

  1. Zu versteuerndes Einkommen (steuerpflichtig): 30.000 Euro
  2. Steuerfreies Einkommen (z.B. Arbeitslosengeld): 10.000 Euro
  3. Summe für die Berechnung des hypothetischen Steuersatzes: 40.000 Euro

Auf diese 40.000 Euro findet der Steuertarif Anwendung, um den hypothetischen Steuersatz zu ermitteln. Angenommen, dieser Tarif beträgt 20%. Dann wird dieser Satz auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen von 30.000 Euro angewendet. Das führt zu einer Steuerlast von 6.000 Euro führt. Ohne den Progressionsvorbehalt (nur auf 30.000 Euro angewendet) wäre der Steuersatz vielleicht nur 15% gewesen, was zu einer Steuer von 4.500 Euro geführt hätte.

Das Ziel des Progressionsvorbehalts ist die Wahrung der Steuergerechtigkeit durch Anpassung der Steuerlast an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Person. Kritiker argumentieren jedoch, dass der Progressionsvorbehalt komplex und schwer verständlich ist und dass er Bürger benachteiligen kann, die aufgrund besonderer Lebensumstände – beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit – auf steuerfreie Leistungen angewiesen sind.

Erstberatungs_Termin

Ihr Erstberatungstermin – Klarheit für steuerliche Entscheidungen

60 Minuten Mehrwert. Individuell für Ihre Situation.

Strukturierte Analyse Ihrer Ausgangssituation

Wir erfassen Ihre aktuelle Unternehmens- und Vermögensstruktur und identifizieren relevante steuerliche Handlungsfelder.

Gestaltungsansätze mit fachlicher Einordnung

Sie erhalten erste belastbare Lösungswege – rechtssicher, realistisch und auf Ihre Ziele abgestimmt.

Steuerliche Hebel für Ihre Situation

Welche steuerlichen Vorteile sind möglich und welche Schritte sind erforderlich inklusive Honorar und Zeitplan.

Konkrete Handlungsempfehlungen

Nach dem Termin wissen Sie, ob und wie eine Zusammenarbeit sinnvoll ist – strukturiert und transparent.

Online-Termin mit Berater buchen