Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was die Kapitalertragsteuer ist und in welchem Verfahren sie erhoben wird.

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Kapitalertragsteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Kapitalertragsteuer auch genannt Abgeltungsteuer ist ein Instrument zur effektiven Besteuerung von Kapitalerträgen. Durch die Einbehaltung direkt an der Quelle vereinfacht sie den Besteuerungsprozess und verringert das Risiko von Steuerausfällen. Gleichzeitig bieten viele Steuersysteme Mechanismen wie Pauschbeträge oder Freistellungsaufträge, um sicherzustellen, dass nicht das gesamte Kapitaleinkommen der Besteuerung unterliegt und dass die Steuerbelastung gerecht verteilt ist.


Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist die Einkommensteuer, die auf Kapitalerträge von natürlichen Personen erhoben wird. Kapitalerträge umfassen in der Regel Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), wie zum Beispiel Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Besonderheit der Kapitalertragsteuer besteht darin, dass sie nicht im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung, sondern direkt an der Quelle, das heißt beim Schuldner der Kapitalerträge oder bei der auszahlenden Stelle (zum Beispiel einer Bank), erhoben wird. Die Kapitalertragsteuer funktioniert daher als eine Quellensteuer. Wenn beispielsweise ein Unternehmen Dividenden an seine Aktionäre ausschüttet oder eine Bank Zinsen auf Einlagen zahlt, behält sie einen bestimmten Prozentsatz des ausgezahlten Betrags ein und führt diesen direkt an das Finanzamt ab.

Die direkte Einbehaltung der Kapitalertragsteuer an der Quelle hat den Vorteil, dass sie die Erfassung und Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfacht. Die Steuerbehörden müssen nicht auf die Selbstdeklaration von Kapitalerträgen durch den Steuerzahler warten. So reduziert sich das Risiko von Steuerausfällen oder Steuerhinterziehungen.

Jedoch ist regelmäßig sichergestellt, dass nicht sämtliche Kapitalerträge zu versteuern sind. In Deutschland beispielsweise können Steuerzahler einen Freibetrag, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Absatz 9 EStG) nutzen. Dieser stellt 1 000 EUR an Kapitalerträgen steuerfrei. Dabei können Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen, um sicherzustellen, dass ihre Kapitalerträge bis zu diesem bestimmten Betrag nicht der Besteuerung unterliegen.

Da die Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer ist, wird sie in der Regel auf die jährlich geschuldete Einkommensteuer angerechnet. Das bedeutet, dass der Steuerzahler nicht doppelt belastet wird. Wenn jedoch die Kapitalertragsteuer höher ist als die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer auf die Kapitalerträge, kann der Steuerzahler eine Erstattung erhalten.

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