Organschaft erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was eine Organschaft ist, wie sie entsteht und welche Rechtsfolgen daraus resultieren.

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Organschaft

Das Wichtigste in Kürze

Die Organschaft ist ein wesentliches Instrument im deutschen Steuerrecht, das die steuerliche Behandlung von Konzernen regelt und eine faire und effiziente Besteuerung ermöglicht. Sie erkennt die wirtschaftliche Einheit von verbundenen Unternehmen an und ermöglicht eine steuerliche Verlustverrechnung innerhalb der Unternehmensgruppe, was die Steuerbelastung optimieren kann.


Was ist die Organschaft?

Die Organschaft ist ein wichtiges Konzept im deutschen Steuerrecht, das die steuerliche Behandlung von Unternehmensgruppen regelt. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die steuerliche Konsolidierung einer Muttergesellschaft (Organträger) und ihrer Tochtergesellschaften (Organgesellschaften). Geregelt ist sie in § 14 KStG. Dieses Konzept ist insbesondere für Konzerne von Bedeutung und dient der gerechten Besteuerung von verbundenen Unternehmen.

Die Organschaft zielt darauf ab, die wirtschaftliche Einheit eines Konzerns steuerlich anzuerkennen. Sie ermöglicht es, dass Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe verrechnet werden können. Das vermeidet einerseits die steuerliche Doppelbelastung. Andererseits schränkt es Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuervermeidung ein.

Für die Anerkennung einer Organschaft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Finanzielle Eingliederung: Der Organträger muss eine Mehrheitsbeteiligung an der Organgesellschaft halten. Dies bedeutet in der Regel mehr als 50% der Stimmrechte.
  2. Ergebnisabführungsvertrag (EAV): Zwischen Organträger und Organgesellschaft muss ein Ergebnisabführungsvertrag bestehen, der für mindestens fünf Jahre gilt und tatsächlich durchzuführen ist. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich die Organgesellschaft, ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen.
  3. Organträger: Als Organträger kann grundsätzlich jedes gewerbliche Unternehmen fungieren, das in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dies kann eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmer sein.
  4. Organgesellschaft: Organgesellschaften sind in der Regel Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland haben.

Bei Vorliegen einer Organschaft werden die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet und bei diesem besteuert. Dies führt zu einer steuerlichen Konsolidierung, wobei sich Gewinne und Verluste der Organgesellschaften mit denen des Organträgers verrechnet lassen.

Die Organschaft hat sowohl für die Körperschaftsteuer als auch für die Gewerbesteuer Bedeutung. Sie erlaubt die Zusammenfassung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Unternehmensgruppe, sodass eine Verlustverrechnung möglich wird.

Die Organschaft ist primär ein deutsches Steuerkonzept. Sie wirkt sich nicht auf die Besteuerung im Ausland aus, kann jedoch für international tätige Konzerne relevant sein, insbesondere im Hinblick auf die Verrechnungspreisgestaltung und die Gewinnverteilung innerhalb der Gruppe.

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