Was regeln die Normen?

ESR in Dubai

ESR in Dubai erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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ESR in Dubai: Was bestimmen die Economic Substance Regulations?

Am 10.08.2020 traten in Dubai die sogenannten ESR-Regelungen in Kraft. Die „Economic Substance Regulations“, zu Deutsch „ökonomischen Substanzregelungen“ bestimmen, nach welchen Grundsätzen die Vereinigten Arabischen Emirate dort ansässige Unternehmen als solche anerkennen. Die ESR in Dubai setzen dabei insbesondere eine tatsächliche Unternehmenssubstanz vor Ort voraus. Sie können zum Beispiel in einem Gebäude oder beschäftigten Arbeitnehmern bestehen.

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Unser Video: Steuern sparen beim Wegzug nach Dubai

In diesem Video erklären wir, wie Sie durch Gründung einer Dubai-LLC die sogenannte Wegzugsteuer nach § 6 AStG vermeiden können!

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Inhaltsverzeichnis


1. ESR in Dubai: Geschichte und Hintergründe

Die Regelungen zur ökonomischen Substanz sind Gesetze, mit denen die VAE die wirtschaftlichen Aktivitäten vor Ort regeln. Mit ihnen reagieren die Emirate unter anderem auf gemeinsame Verpflichtungen der OECD-Mitgliedstaaten sowie aus Verträgen mit der Europäischen Union. Ziel der ESR in Dubai ist die Vermeidung schädlicher und missbräuchlicher Steuerpraktiken.

Die ESR in Dubai sollen also den Missbrauch von Steuergesetzen, vor allem durch die Gründung von Briefkastenfirmen, vermeiden. Um in den Genuss geltender Steuervorteile zu kommen, soll das jeweilige Unternehmen tatsächlich vor Ort tätig sein.

„Steuervorteil“ meint dabei in erster Linie die Befreiung von der im Juni 2023 eingeführten Unternehmensteuer in Höhe von 9 %. Denn bestimmte Firmen sind in Abhängigkeit von ihrer Geschäftstätigkeit hiervon ausgenommen. Durch die ESR in Dubai müssen sie den zuständigen Aufsichtsbehörden gegenüber einmal pro Jahr nachweisen, dass sie ihre Tätigkeit tatsächlich vor Ort ausüben.

2. Inhalt der Economic Substance Regulations in den VAE

Die ESR in Dubai und den übrigen VAE gelten für Unternehmen aller Rechtsformen, wenn sie eine der folgenden Tätigkeiten vor Ort ausüben:

  • Bank- und Versicherungsgeschäft
  • Verwaltung von Investmentfonds
  • Leasinggeschäft
  • Holdinggeschäft
  • Verwaltung geistigen Eigentums (Intellectual Property; IP)

Hat ein Unternehmen seinen Hauptsitz in den Emiraten, ist auch dieser von der Besteuerung mit Unternehmensteuer ausgenommen. Auch hier gelten allerdings die Voraussetzungen der ESR.

Kerninhalt der ESR in Dubai ist eine jährliche Meldung, die das jeweilige Unternehmen ausfüllen muss, um von der Unternehmensteuer befreit zu werden oder die Befreiung aufrecht zu erhalten. Die Mitteilung enthält die folgenden Informationen:

  • Art der relevanten Aktivitäten, die das Unternehmen ausführt
  • Umfang (Höhe) des relevanten Einkommens des Unternehmens
  • Anfangs- und Enddatum des Geschäftsjahres

Anhand dieser Daten überprüft die Behörde, ob die Voraussetzungen der ESR in Dubai erfüllt werden. Ist dies der Fall, gilt die Befreiung von der Unternehmensteuer weiterhin. Übt die Gesellschaft auch oder ausschließlich Tätigkeiten aus, die unter die reguläre Besteuerung fallen, unterliegen die Gewinne insoweit der Unternehmensteuer von 9 %. Der Gewinn ist dabei nach dem IFRS-Standard zu ermitteln.

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Haben Sie Fragen zur Gründung von Unternehmen in den VAE, insbesondere Dubai?

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3. Der ESR Test in Dubai

Damit ein Unternehmen die Nachweispflichten durch die ESR in Dubai erfüllen kann, muss es einen entsprechenden Test (online) durchführen und das Ergebnis an die Behörde versenden. Hier gelten im Kern zwei Voraussetzungen:

  1. Das Unternehmen muss die wesentlichen Aktivitäten in Dubai oder den VAE ausüben. „Wesentlich“ sind dabei die Aktivitäten, die den größten Teil des Gewinnes ausmachen. Nebentätigkeiten finden an dieser Stelle also keine Berücksichtigung.
  2. Die relevanten Arbeiten sind vor Ort zu erledigen. Dies betrifft insbesondere die Entscheidungen der Geschäftsführung, was etwa anhand der Anzahl abgehaltener Vorstandssitzungen belegt werden kann.

Mit Abgabe und Bewilligung des Ergebnisses wird das Unternehmen von der Unternehmensteuer befreit. Im Folgejahr ist ein erneuter Test einzureichen.


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