Klage gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht

Klage gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Klage gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht

Wenn der Einspruch eines Steuerpflichtigen vom Finanzamt durch die sogenannte Einspruchsentscheidung abgelehnt wird, kann man Klage bei dem zuständigen Finanzgericht einreichen. Die Frist für die Klage beträgt einen Monat nach Zugang der Einspruchsentscheidung. Außerdem muss die Klage strenge formale Anforderungen erfüllen.


1. Wie geht es nach der Einspruchsentscheidung weiter?

Sobald Ihr Einspruch durch die Einspruchsentscheidung (EE) des Finanzamts abgelehnt wurde, sollten Sie innerhalb von einem Monat entscheiden, ob Sie Klage vor dem zuständigen Finanzgericht einzureichen wünschen. Denn dies ist die Frist, in der eine Klage vor dem Finanzgericht möglich ist. Weiterhin sind hierbei besondere Formvorschriften und Antragserfordernisse zu beachten, sodass Sie hier Steuerberater und Rechtsanwälte mit besonderen Kompetenzen hinzuziehen sollten.

Haben Sie Fragen zur
Einreichung der Klage gegen das Finanzamt?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

2. Unsere Erfahrungen vor den Finanzgerichten in Köln, Düsseldorf, Münster und Neustadt an der Weinstraße (NRW und RLP)

Wir sind eine Spezialkanzlei und haben uns insbesondere auf steuerlich komplexe Themen spezialisiert. Daher hat unsere Steuer- und Anwaltskanzlei hervorragende Kompetenzen bei Klagen vor dem Finanzgericht. Die Erfahrungen aus unzähligen FG-Klageverfahren und der damit verbundenen Erfolg gibt uns Recht. Wir setzen auf eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung kombiniert mit einer umfassenden Rechtsdarstellung. Dabei ist wichtig, dass die rechtliche Würdigung auf aktuelle Literatur, namhafte Gesetzeskommentare und jüngste Entscheidungen anderer Gerichte und des Bundesfinanzhofs gestützt wird und diese entsprechend zitiert werden.

Zu unserem kürzlichen Erfolg beim Finanzgericht Köln haben wir bereits berichtet. Es handelt sich um ein bedeutsames Verfahren zur Frage des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften beim Unternehmensverkauf. Das Verfahren ist aktuell beim BFH anhängig und wird dort aller Voraussicht nach auch zu unseren Gunsten entschieden.


3. Die Kosten einer FG-Klage gegen das Finanzamt

Die Kosten für das Gericht betragen mindestens EUR 241,00 (Mindestgebühr) und richten sind darüber hinaus nach dem Gegenstandswert. Im Falle des Obsiegens, übernimmt das verklagte Finanzamt diese Kosten. Mehr Informationen zu den Kosten des Verfahrens finden Sie hier.

Das Honorar des Steuerberaters im Rahmen der gesetzlichen Gebühr übernimmt das Finanzamt ebenfalls, sofern Ihr Anspruch durchgesetzt wurde.

Die Kosten des Finanzamts muss die Finanzverwaltung stets selbst tragen, unabhängig vom Ausgang des Steuerverfahrens.


Steuerberater für Unternehmen

Anders als in anderen Rechtsgebieten sind bei Klagen vor dem Finanzgericht auch Steuerberater zugelassen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Steuerberater einerseits über besondere steuerliche Expertisen verfügt, aber oftmals weniger Erfahrung bei Gerichtsverfahren als ein Rechtsanwalt hat.

Unsere Kanzlei hat Steuerberater und Steueranwälte mit besonderen Erfahrungen in finanzgerichtlichen Verfahren. Wir prüfen Ihren Fall und weisen Ihnen den richtigen Berater zu. In machen Fällen übernehmen ein Steuerberater und ein Steueranwalt (= Fachanwalt für Steuerrecht) Ihre Klage. Dabei beruht unsere Erfahrung vor Gericht auf Auseinandersetzungen mit Finanzämtern in Bonn, Köln, Düsseldorf, Neuwied, Koblenz, Sankt Augustin, Siegburg und Berlin, um nur einige zu nennen. So arbeiten in unserer Kanzlei Steuerberater und Steueranwälte interdisziplinär zusammen. Auf diese Weise können wir Sie bei Ihrer Klage gegen die Entscheidung des Finanzamts mit vereinten Kräften betreuen.

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Wir erfassen Ihre aktuelle Unternehmens- und Vermögensstruktur und identifizieren relevante steuerliche Handlungsfelder.

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